Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anreise und Abreise zur REHA

von Kranker25.03.2021 | 20:13
3239 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine bewilligte REHA für 5 Wochen. Die Anreise soll bis 13:00 Uhr erfolgen. Die Anreise dauert ca. 3 Stunden. Muss ich vorher also bis ca. 10:oo Uhr noch in die Arbeit gehen? Analog dazu werde ich wahrscheinlich am Abreisetag gegen 13:00 Uhr wieder zuhause sein. Muss ich dann noch in die Arbeit gehen oder erst am Folgetag? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

An- und Abreisetag sind Bestandteil der bewilligten Reha. Es besteht somit Anspruch auf Lohnfortzahlung oder ggf. Sozialleistungen (z. B. Übergangsgeld). Bei eventuellen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber handelt es sich um Arbeitsrecht!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 25.03.2021 | 20:41
Also ich kenne keinen der am Anreisetag noch malocht und gleich von der Reha direkt wieder an die Arbeit fährt. Aber vielleicht kriegen Sie ja ne extra Prämie von Ihrem Chef. Frage betrifft übrigens eher Ihr Arbeitsverhältnis. :)
Krankeram 25.03.2021 | 21:07
Danke für die Rückantwort. Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Gehört die An- und Abreise zur REHA Maßnahme, also jeweils der ganze Tag? Oder muss mich der Arbeitgeber nur für die reine Anreisezeit freistellen und für den Rest muss ich Freizeit oder Urlaub nehmen?
Krankeram 26.03.2021 | 05:20
@Selbsterlebt Vielen Dank für die Rückantwort. Dieser Meinung war ich bis gestern auch. Mein Arbeitgeber sieht es aber womöglich etwas anders. Ich habe gestern per Einschreiben (habe gerade meinen Resturlaub aus 2020 nehmen dürfen) die Aufforderung bekommen die genauen Reisedaten (Abfahrtszeitpunkt von Zuhause, voraussichtliche Ankunft in der Klinik usw.) bis Montag mitzuteilen. Leider habe ich bis dato immer nur bestätigt bekommen, dass "der An und Abreisetag" schon Teil der Maßnahme sei, aber keiner kann mir sagen wo sowas steht und ob dies nur stundenweise oder als ganzer Tag gewertet wird. "Nach dem Motto" das hat uns noch keiner gefragt. Ich möchte im Idealfall dem Arbeitgeber (mit Sitz im Ausland) diesen Hinweis "stressfrei", im besten Fall in Form eines Formblattes oder einer Rechtsgrundlage mitteilen können. Unser Arbeitgeber zahlt z.B. Arztbesuche nicht, weil man diese außerhalb der Arbeitszeit legen kann.
Selbsterlebtam 25.03.2021 | 22:56
Selbstverständlich zählen An- und Abreisetag zum Zeitraum der Reha dazu. Auf dem Schreiben vom Kostenträger zum genehmigten Reha Aufenthalt - welches sie ihrem Arbeitgeber vorlegen- steht dieser Zeitraum. Die konkrete Einladung der Reha Einrichtung definiert dann bis wann sie anreisen mögen (dieses geben sie i.d.R. auch nicht an den AG) . Im Übrigen kann ihre Reha ja auch verlängert werden und sie müssen keinen Urlaub dafür nehmen.
Krankeram 26.03.2021 | 10:56
Vielen Dank für die qualifizierte Rückantwort.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026