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Anschluss-Reha

von Lisa06.04.2010 | 19:17
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage: Seit 1995 bin ich EU-Rentnerin (unbefristet). Nun soll ich wegen einer anderen Erkrankung (also nicht wegen der Erkrankung, für die ich seinerzeit die EU-Rente zuerkannt bekommen habe) nach meinem Krankenhausaufenthalt in eine Anschluss-Reha. Wenn nun die DRV der Kostenträger sein sollte, muss ich dann im Anschluss an die Reha mit einem neuen Rentenüberprüfungsverfahren (mit Gutachten, usw.) rechnen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein anderer Punkt als die bisher genannten ist die Frage, ob überhaupt bei Ihnen eine künftige Prüfung der medizinischen Voraussetzungen seitens der DRV erfolgen würde oder ob die unbefristete EU-Rente auch ohne weitere Prüfung bis zum Erreichen der Altersgrenze gezahlt wird (eine med. Überprüfung kann der Rentenversicherungsträger trotz der unbefristet gewährten Rente vorgesehen haben).

Sollte der Träger Sie also nochmals zu einer Aussage bzgl. Ihres Gesundheitszustandes auffordern, sind Sie verpflichet, die durchgeführte Anschlussheilbehandlung (AHB)anzugeben.

Ein anderer Punkt ist jedoch auch der von Ihnen genannte, dass die AHB aufgrund eines anderen Leidens durchgeführt werden soll und inwieweit sich überhaupt eine Besserung des Leidens, aufgrunddessen Ihnen die Rente zugebilligt wurde, durch ebendiese AHB eintreten kann.

Ob Sie also mit einem Entzug der EU-Rente aufgrund der AHB rechnen können, ist in erster Linie eine medizinische Frage.

43 Antworten

Dominikam 06.04.2010 | 19:30
Theoretisch ja. Bei Bezug einer EM- oder EU-Rente birgt eine Rehamassnahme immer die Gefahr, das die sozial-medizinische Prognose im Rehaentlassberichtes ( vor allem wenn Sie dort als erwerbsfähig eingestuft würden ! ) eine erneute Rentenüberprüfung auslöst oder bei der nächsten Routineüberprüfung eben mit berücksichtig wird. Ist aber immer Einzelfallabhängig und kann darum nicht pauschal gesagt werden.
Vorsichtam 06.04.2010 | 21:08
Ihnen kann nur geraten werden zu verhindern, dass die DRV den Reha-Entlassungsbericht in die Finger bekommt. Ihr Anwalt kann Ihnen ein Schreiben aufsetzen, welches eine Übersendung dieses Berichtes verhindert.
Stefanam 06.04.2010 | 22:39
Sie haben Recht, man kann verhindern, dass der Rehabericht direkt an die Deutsche Rentenversicherung gesandt wird. Allerdings wird dann die Deutsche Rentenversicherung den REntenbezieher auffordern den Bericht vorzulegen, macht er dies nicht kann die Rente wegen fehlender Mitwirkung entzogen werden.
Nixam 07.04.2010 | 06:44
Wie leichtfertig hier mit dem Recht auf Offenbahrung des Entlassungsberichts an den RV-Träger umgegangen wird, kann ich garnicht verstehen. Wenn Sie der Weiterleitung des Entlassungsberichts widersprechen, dann bekommen Sie die Rente möglicherweise sofort gestoppt....bis der Entlassungsbericht vorliegt! Also lassen Sie das mit der Verweigerung der Weiterleitung des Entlassungsberichts....Folgen fehlender Mitwirkung §§ 60 ff SGB I..... Merke: Wer die Party bezahlt, bestimmt auch, welche Getränke getrunken werden... Übersetzt: Gewährt der RV-Träger eine Erwerbsminderungsrente, so hat er ein berechtigtes Interesse, den Entlassungsbericht einzusehen, sonst stoppt er einfach die Rentenzahlung....basta Viele Grüsse Nix
Vorsichtam 07.04.2010 | 08:59
Ihre Ansicht ist falsch, denn die DRV hat nur Ansprüche auf Auskünfte und nicht auf Vorlage von Unterlagen. Dies ergibt sich aus den §§ 60 ff SGB I und § 100 SGB X. Auch nur dann, wenn erforderlich, was die DRV im Einzelfall zu beweisen hat. Die Herrschaften, die die nicht erforderliche Herausgabe von Unterlagen unter Androhung von empfindlichen Übeln erzwingen (wollen), begehen Nötigung. Der Versuch ist strafbar. So einfach ist das also nicht. Dass die DRV Behandler als Gutachter mißbraucht, hat erhebliche Qualitätseinbußen der Rehabehandlung zur Folge.
Nixam 07.04.2010 | 09:49
Ich habe hier nur über geltende Gesetze und Verfahrensweisen der RV-Träger informiert. Was der Einzelnde daraus macht, ist sein Problem. Sie scheinen mir sehr diskussionsfreudig zu sein. Nix
Vorsichtam 07.04.2010 | 10:01
Ist Ihnen schon mal der Gedanke gekommen, dass die Sozialleistungsträger gegen Recht und Gesetz handeln, aber die Versicherten aus Angst vor dem übermächtigen Gegner kuschen? Diskussionsfreudig? Ich habe jedenfalls kein Helfersyndrom, bin aber für vollständige Information.
Nixam 07.04.2010 | 11:01
....Helfersyndrom.... Normalerweise sollen ja Beleidigungen im Forum gelöscht werden....ich sehe es aber eher als Lob an mich.... Ich danke Ihnen herzlich... Nix
Dickieam 07.04.2010 | 11:30
Erst mal würde ich abwarten, ob tatsächlich die DRV die Kosten tragen wird oder nicht eher die Krankenkasse.
Lotharam 07.04.2010 | 11:59
Wenn Sie bereits unbefristet seit mehr als 15 Jahren EU-Rentner sind, wird zu 99% die Krankenkasse der Kostenträger der AHB (Reha) sein und eben nicht die Rentenversicherung. In der Rehaklinik krezuzen Sie im Aufnahmeformular dann auf jeden Fall aber an, das die RV den Rehaentlassbericht NICHT bekommen soll und gut ist. Die Krankenkasse als Kostenträger der Massnahme wird aber den Bericht in jedem Fall erhalten, aber das kann ihnen ja auch - in Bezug auf ihre EU-Rente - herzlich egal sein.
Vorsichtam 07.04.2010 | 13:39
Entsprechend einem Urteil des BSG haben Krankenkassen keinerlei Recht Reha-Entlassungsberichte abzufordern und zu erhalten. Was die KK erhalten dürfen steht im SGB V. Gleiches gilt für die DRV. Was die DRV erhalten darf, steht im SGB VI bzw. im § 100 SGB X, nämlich Auskünfte, wenn ERFORDERLICH und nicht routinemäßig.
..-..am 07.04.2010 | 14:18
Da man sich ja bereit erklärt hat im Rahmen der Mitteilungspflichten alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der DRV mitzuteilen ist es doch ehrensache das Ergebniss der Reha auch weiterzuleiten.
Keine Automatikam 07.04.2010 | 15:01
Man ist verpflichtet die mitzuteilen, wenn die relevant sind, aber eben nur dann und nicht automatisch. Grüße Vorsichtiger Mensch
..-..am 07.04.2010 | 15:21
Und die Änderung des Gesundheitszustandes ist bei einer EM Rente immer relevant.
Ein Beispielam 07.04.2010 | 15:37
Das entbehrt jeglicher medizinischer Grundlage. Bei Rente wegen psychischer Erkrankung ist die Bessrung eines Knieleidens durch eine Prothese irrelevant. Nur so ein Beispiel. Grüße Vorsichtiger Mensch
Lisaam 07.04.2010 | 20:18
Vielen Dank für die Antworten. Wenn ich mir die kontroverse Diskussion so anschaue und berücksichtige, dass evtl. durch eine Anhschluss-Reha das nervenaufreibende und schwer belastende Prozedere der erneuten Rentenbegutachtung los getreten werden könnte, so werde ich auf die Anschluss-Reha (wohl oder übel) verzichten. Allerdings meinen die Ärzte, dass sich ohne Reha mein Gesundheitszustand weiter verschlechtern könnte. Das aber zahlt dann in jedem Fall die Krankenkasse und ich bekomme keine Probleme mit der Rente.
Stefanam 07.04.2010 | 21:26
§ 60 Angabe von Tatsachen (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, 2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen, 3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Um mal den Gesetzestext zu zitieren. Also ich lese da durchaus eine Verpflichtung Unterlagen vorzulegen heraus.
Stefanam 07.04.2010 | 21:59
NEIN, stellen Sie doch den Antrag auf Anschlussreha einfach bei der Krankenkasse und gut ist.
Vorsichtam 07.04.2010 | 22:22
Kein guter Vorschlag, denn die leitet den, wenn nicht zuständig an den Rentenversicherungsträger weiter. AHB beantragen und dafür sorgen, daß kein Reha-Entlassungsbericht an die Sozialleistungsträger gelangt. Und natürlich keine Fragebögen ausfüllen und keine Antworten auf Fragen der Ärzte, die für die Behandlung nicht benötigt werden, geben. Dann gibt es auch keine neuen Befunde etc. bzgl. der Erkrankung, deretwegen Rente gezahlt wird.
..-..am 08.04.2010 | 07:40
Wenn Sich an Ihrem Leiden, auf Grund dessen Sie die Rente bewilligt wurde nichts geändert hat, müssen Sie sich doch keine Gedanken machen, dass der Bericht an die DRV rentenschädlich sein kann. Zitat Vorsichtiger Mensch "Bei Rente wegen psychischer Erkrankung ist die Bessrung eines Knieleidens durch eine Prothese irrelevant." Was soll sich da sozialmedizinisch gesehen ändern? Sie sind Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen und an der Rente ändert sich auch nichts. Und ich hoffe, dass nicht so viele Mitleser und Forenteilnehmer die Einstellung von Vorsichtiger Mensch teilen. Zitat: "AHB beantragen und dafür sorgen, daß kein Reha-Entlassungsbericht an die Sozialleistungsträger gelangt. Und natürlich keine Fragebögen ausfüllen und keine Antworten auf Fragen der Ärzte, die für die Behandlung nicht benötigt werden, geben. Dann gibt es auch keine neuen Befunde etc. bzgl. der Erkrankung, deretwegen Rente gezahlt wird." Bei einer solchen Einstellung wird mir übel. Es sind immer noch Sozialleistungen und wenn diese aus medizinischer Sicht nicht mehr zustehen, sehe ich als Beitragszahler nicht ein solche Sozialschmarotzer zu finanzieren.
Vorsichtam 08.04.2010 | 08:04
Aber sicher doch. Um jeden angeblichen Sozialschmarotzer erwischen zu können, werden jetzt in den Krankenzimmern der Reha-Abteilungen der DRV Überwachungskameras angebracht, damit ja jeder Simulant erwischt wird. Das wollen Sie doch? Oder etwa nicht? Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das haben Sie vergessen. Grüße Vorsichtiger Mensch
..-..am 08.04.2010 | 09:02
Nein ich will nicht, dass der eine Bürger dem Anderen ungerechtfertigt auf der Tasche liegt. Sie doch sicher auch nicht, oder?
Überwachungsstaat?am 08.04.2010 | 09:14
Sie wollen also den totalen Überwachungsstaat mit Blockwart und Stasi-IMs? Ja oder Nein!
..-..am 08.04.2010 | 09:28
Bleiben Sie doch mal auf dem Teppich. Das hat doch nix mit Stasi zu tun. Sie haben sich bestimmt gerade im Thema geirrt, da gibts ganz sicher ein anderes Forum in dem Sie sich darüber auslassen können. Wenn man sich nichts vorzuwerfen hat, kann man doch die Angaben freiwillig machen. Die DRV ist doch zur Verschwiegenheit verpflichtet (Datenschutz), somit erfährt es auch nich der Bürgermeister oder die Kanzlerin.
..-..am 08.04.2010 | 11:24
Anscheinend werden Sie zurecht unter Generalverdacht gestellt. Wer ordnungsgemäß seine Mitteilung an den RV-Träger macht braucht sich ja nicht angesprochen fühlen. Wie man ließt, trauen sich die Versicherten nicht wegen Diagnosen an die DRV Mitteilung zu machen, die gar nicht zur Bewilligung der Leistung geführt haben. Wie soll das da erst werden, wenn sich das zur Rente führende Leiden gebessert hat. Mich würde wirklich interessieren wie viel Prozent da auf den RV-Träger zugehen um das mitzuteilen. Wenn alle ehrlich wären bräuchte man die Diskussion gar nicht zu führen. Und das betrifft nicht nur die RV, sondern alle Sozialleistungen. Hier noch zwei Auszüge aus dem Rentenantrag, dem im Normalfall jeder Versicherter bei der Antragstellung zugestimmt hat. Auszug 1: "Ärztliche Untersuchungen die - beispielsweise in einem Krankenhaus oder einer anderen Behandlungsstätte - stattgefunden haben, werde ich dem Rentenversicherungsträger umgehend mitteilen. Wenn ich bei dieser Mitteilung nichts Gegenteiliges erkläre, willige ich ein, dass auch die Unterlagen über diese ärztlichen Untersuchungen angefordert werden können." Und falls man Widerspricht kommt es eben zur Ablehnung oder zur Einstellung der Zahlung. 2 Auszug: "Sie können einer solchen Weitergabe aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das kann allerdings dazu führen, dass Ihnen eine Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird, wenn Sie zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sind (§ 66 SGB I)."
Vorsichtam 08.04.2010 | 11:14
Die Versicherten werden Ihrerseits und seitens der DRV unter Generalverdacht gestellt. Deshalb die eigentlich verbotene Vorratsdatenerhebung. Schon mal was davon gehört, dass die Schweigepflicht auch unter Schweigepflichtigen gilt?
Feliam 08.04.2010 | 11:28
Lieber Vorsicht, ich glaube, dass Ihre Überlegungen grundsätzlich in die falsche Richtung gehen. Die Rentenversicherung ist eine Einrichtung zur gegenseitigen Absicherung der Generationen (siehe "Nachrichten"). Die Rentenversicherungsträger sind "nur" die Verwalter und Auszahler von Renten und anderen Leistungen an Anspruchsberechtigte. Diese Leistungen werden bezahlt aus den Beiträgen der Versicherten sowie aus Mitteln des Bundes, also aus unserem und Ihrem Geld (so Sie denn schon mal Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben). Und da sollte es doch im Interesse aller Beitragszahler sein, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit Leistungen erschleicht. Die Rentenversicherungsträger haben überhaupt nichts davon, wenn sie Renten nicht zahlen müssen, da die Mittel dann eben für die anderen Rentner draufgehen. Und wenn Lisa alle Voraussetzungen für die weitere Rentenzahlung auch nach der Reha erfüllt, wird sie auch weiter Ihre Rente bekommen. Sollte aufgrund des Entlassungsberichtes festgestellt werden, dass die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein sollten, weil z.B. die volle Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt ist, dann ist es im Interesse aller, dass eben keine Rente mehr an Lisa gezahlt wird, da ja alle anderen "Gesunden" auch keine Rente bekommen, oder?
Vorsichtam 08.04.2010 | 11:53
Die Umfunktionierung des Behandlers in den Kontrolleur beschädigt grundsätzlich das zwingend notwendige Vertrauensverhältnis des Patienten zum Arzt. Wenn ich beim Arzt und seinen Gehilfen bin, will ich nicht gleich den Sachbearbeiter der DRV mit im Behandlungsraum haben. Der hat da nämlich nix zu suchen. Ist das so schwer zu begreifen?? Grüße vorsichtiger Mensch
Vorsichtam 08.04.2010 | 12:06
Niemand ist gezwungen diese Formulierung zu unterschreiben. Und wegen Nichtleistung der Unterschrift dürfen auch keine Leistungen abgelehnt werden.
????am 08.04.2010 | 12:52
Sie wollen also den totalen Überwachungsstaat mit Blockwart und Stasi-IMs? Ja oder Nein! Aus welcher Anstalt sind sie denn entsprungen??? Das ist ja sowas von lächerlich. Schade, das manche Menschen nicht einfach mal eine sachliche Diskussion führen können, aber dazu bedarf es natütrlich einem gewissen Grundmaß an Intelligenz, das scheitn hier gänzlich zu fehlen.
Vorsichtam 08.04.2010 | 13:37
Die Richter des BVerfG sind also Ihrer Ansicht nach einer Anstalt entsprungen, weil die die Vorratsdatenerhebung und -speicherung verboten haben? Wohlgemerkt bei den "harmlosen" Handy-Ortungsdaten!
B´sonam 08.04.2010 | 13:35
Die Leistung wird dann ja auch nicht wegen "Nichtleistung der Unterschrift" abgelehnt, sondern wegen mangelnder Mitwirkung, genau wie es in den §§ 60 und 66 SGB I geregelt ist.
????am 08.04.2010 | 14:02
Nein, nicht die Richter, sondern der etwas, im Denken beschränkte User, der diesen Beitrag hier geschrieben hat.. Sie wollen also den totalen Überwachungsstaat mit Blockwart und Stasi-IMs? Ja oder Nein! Da kann man sich nur an den Kopf fassen, wie zurückgeblieben einige doch sind.In meinen Augen nicht lebensfähig, wer solch einen Sche...von sich gibt.
Aktion T4am 08.04.2010 | 14:07
Schon mal was von der Aktion T4 gehört? Und das Beleidigen sollten Sie besser lassen. Es läßt Sie im rechten Lichte erscheinen.
?-?am 08.04.2010 | 14:13
so langsam reicht es
@Redaktionam 08.04.2010 | 14:26
bitte mal ausmisten.......
Sie haben Rechtam 08.04.2010 | 15:47
Totalitäres Gedankengut in Form eines Überwachungsstaates gehört tatsächlich ausgemistet.
...am 08.04.2010 | 15:51
Sie sollten sich dringend in ärztliche Behandlung begeben, sagt ihnen "paranoide Schizophrenie" vielleicht etwas ? Außerdem zwingt sie doch niemand, in diesem "totalitären Überwachungsstaat" zu bleiben, wandern sie doch in ein "freies" Land aus (z.B. Simbabwe, Nordkorea oder auch die Vereinigten Staaten).
nu is gutam 08.04.2010 | 16:36
nu is gut mit Ihren Pöbeleien.
..-..am 08.04.2010 | 13:50
Warum vergleichen Sie Äpfel mit Birnen?
Rehabilitandam 08.04.2010 | 21:24
Obwohl ich die vorgedruckte Erklärung durchgestrichen habe und der Nutzung meiner medizinischen Daten entsprechend § 76 SGB X widersprochen habe, ist die Reha anstandslos bewilligt worden! § 76 SGB X lautet: (1) Die Übermittlung von Sozialdaten, die einer in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches genannten Person zugänglich gemacht worden sind, ist nur unter den Voraussetzungen zulässig, unter denen diese Person selbst übermittlungsbefugt wäre. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. im Rahmen des § 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 für Sozialdaten, die im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Erbringung von Sozialleistungen oder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden sind, es sei denn, dass der Betroffene der Übermittlung widerspricht; der Betroffene ist von der verantwortlichen Stelle zu Beginn des Verwaltungsverfahrens in allgemeiner Form schriftlich auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen,
B´sonam 09.04.2010 | 07:43
Klar bekommt man die Reha genehmigt. Darum geht es ja auch nicht. Es geht vielmehr um die bereits bezogene EU-Rente, d.h. darum, ob weiterhin EU vorliegt.
Vorsichtam 09.04.2010 | 20:24
Da gibt es m.W. ein bewährtes Verfahren. Die DRV leitet ein Verwaltungsverfahren ein. In dem Verfahren hat die DRV dann die Möglichkeit Auskünfte einzuholen und Gutachter zu beauftragen. Und der Betroffene kann seine Rechte wahrnehmen. Das mögen die von der DRV aber nicht und so wird halt überrumpelt.
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