Hallo Edelgard,
die mediz. Reha fällt dann in die Zuständigkeit der gesetzl. Krankenversicherung. - Rentenversicherungsträger führen Heilbehandlungen durch, solange ein Arbeitnehmer noch im Erwerbsleben ist und seine Erwerbsfähigkeit erhalten oder wieder hergestellt werden muss. Beim Bezug einer Vollrente wegen Alters ist vom Ausstieg aus dem Erwerbsleben auszugehen.