Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anschluss-Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II?

von Kolibri23.04.2013 | 18:33
2732 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben endet Ende Mai, dann ist eine sechsmonatige Maßnahme zu Ende. Ich habe bisher Übergangsgeld von der DRV bekommen. Vor Beginn der Leistung erhielt ich Arbeitslosengeld II. Muss ich Ende Mai/Anfang Juni Arbeitslosengeld II neu beantragen, oder erhalte ich noch drei Monate weiter Anschluss-Übergangsgeld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Anschluss-ÜG ist in §51 Abs.4 SGB IX geregelt: Sind Leistungsempfänger im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe arbeitslos, wird ÜG während Alo bis zu 3 Mon. weitergezahlt, wenn sie sich bei der Agentur f.A. arbeitslos melden und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mind. 3 Mon. nicht geltend machen können. / Eine ALG2-Lösung ist hier nicht eingebunden. Daher beantragen Sie das Anschluss-ÜG.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Higham 23.04.2013 | 19:33
Wie wär es denn mit arbeiten? Keine Angst das tut nicht weh.
Alfredam 23.04.2013 | 21:43
Zitat von High anzeigen
Meine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben endet Ende Mai, dann ist eine sechsmonatige Maßnahme zu Ende. Ich habe bisher Übergangsgeld von der DRV bekommen. Vor Beginn der Leistung erhielt ich Arbeitslosengeld II. Muss ich Ende Mai/Anfang Juni Arbeitslosengeld II neu beantragen, oder erhalte ich noch drei Monate weiter Anschluss-Übergangsgeld?
Wie wär es denn mit arbeiten? Keine Angst das tut nicht weh.
Ihre Antwort ist unter aller Sau. Ich glaube, sie machen das hier mit System. Das fällt mir nicht zum ersten Mal auf. @Fragesteller: fragen Sie ihren Reha-Berater, aber in der Regel steht Ihnen Anschluss-Übergangsgeld zu.
Gipsnackenam 24.04.2013 | 13:18
Zitat von High anzeigen
Meine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben endet Ende Mai, dann ist eine sechsmonatige Maßnahme zu Ende. Ich habe bisher Übergangsgeld von der DRV bekommen. Vor Beginn der Leistung erhielt ich Arbeitslosengeld II. Muss ich Ende Mai/Anfang Juni Arbeitslosengeld II neu . Schwach..beantragen, oder erhalte ich noch drei Monate weiter Anschluss-Übergangsgeld?
Wie wär es denn mit arbeiten? Keine Angst das tut nicht weh.
Sehr schwach die Antwort!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026