Verstehe ich das so richtig, dass das Anschluss-Übergangsgeld geringer ausfällt, als das zuvor gezahlte Übergangsgeld? Die Sache ist die, dass ich ab September eine Ausbildung beginne, die von der DRV mitfinanziert wird. Meine jetzige Maßnahme endet Ende Mai. Muss ich für die Zeit von Juni bis August nun Arbeitslosengeld II aufstockend beantragen?
29.04.2013, 13:29
Experten-Antwort
Die Berechungsgrundlage bleibt für das Anschluß-ÜG bestehen, jedoch vermindern sich die Prozentsätze. Bei Kinderberücksichtigung von 75% auf 67%. Ohne Kinder von 68% auf 60%. Vermutlich wird es damit noch keine notwendige Aufstockung geben.
30.04.2013, 09:18
von
Murmel08
Zitiert von: Techniker
Die Berechungsgrundlage bleibt für das Anschluß-ÜG bestehen, jedoch vermindern sich die Prozentsätze. Bei Kinderberücksichtigung von 75% auf 67%. Ohne Kinder von 68% auf 60%. Vermutlich wird es damit noch keine notwendige Aufstockung geben.
Hallo,
ich erhalte momentan seit Dezember 570 Euro Übergangsgeld. Davor waren es Alg II 520 Euro. Wie sieht das dann genau aus? Damit werde ich wohl aufstocken müssen, oder?
30.04.2013, 10:02
Experten-Antwort
Dreisatz behelfsweise angewendet: 570 :68 *60 = 502 EUR. Rechnerisch sieht das danach aus, dass es einen Restanspruch Alg2 geben könnte.