Hallo Lea,
Probleme sollten zuerst in der Klinik geklärt werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollten sie dem Rentenversicherungsträger den Sachverhalt schriftlich schildern.
Bei Eingang einer Beschwerde nach abgeschlossener Reha-Maßnahme wird die Reha-Einrichtung dann um eine Stellungnahme gebeten.