Hallo,
am 17.12.2018 erlitt ich einen Herzinfrakt. Mit Datum vom 21.12.2018 stellte die mich behandelnde Klinik unter Beifügung aller notwendigen medizinischen Unterlagen einen Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung.
Lt. eigenen Angaben der DRV soll diese Anschlussbehandlung zwingend innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. (siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/208282/publicationFile/2266/ahb_indikationskatalog.pdf )
Heute hatte ich einen Termin bei meinem Kardiologen der sofort nachfragte wann die ABH beginnt. Ich sagte Ihm das ich noch nichts von der DRV gehört habe. Er wies mich darauf hin das die ABH schon längst hätte begonnen werden müssen wenn diese überhaupt etwas bringen soll und das die DRV, auch wenn Feiertage waren dies umgehend zu bewilligen hat.
Das ist ja alles schön ung gut aber was soll ich denn jetzt machen. Ich kann das ja nicht erzwingen. Kann mir hier jemand weiterhelfen ?