Niemand wird gezwungen in einer Rehaeinrichtung zu sein. Sie können jederzeit die Einrichtung verlassen.
Sollten Sie von einem Sozialleistungsträger (Krankenkasse oder Arbeitsamt) zur Reha aufgefordert sein, sollten Sie den Abbruch jedoch nur nach Rücksprache durchführen.
Wie es finanziell nach der Reha weitergeht (Krankengeld? Arbeitslosengeld? oder sofortige Aufnahme der Beschäftigung?) kann hier nicht beurteilt werden.
Falls Ihre Lohnfortzahlung bereits beendet ist und Sie Übergangsgeld erhalten, endet dieses mit Verlassen der Reha.