Hallo AT,
eine Anschlussrehabilitation (AHB) sollte zeitnah, also innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Akutbehandlung erfolgen.
Wann die AHB beginnt und in welcher Einrichtung sie durchgeführt wird, erfahren Sie über
die Mitarbeiter des Sozialdienstes, von der AHB-Einrichtung oder von Ihrem Rentenversicherungsträger, gegebenenfalls über eine gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation.
In Ihrem Fall empfehle ich, dass Sie sich umgehend mit der Rentenversicherung/Krankenversicherung in Verbindung setzen um das Problem zu lösen.