Hallo,
am 22.06.2016 beende ich meine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen im BFW. Träger der Maßnahme DRV Bund. Danach habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern bekomme Anschlussübergangsgeld für 3 Monate. Mir wurde von der DRV Bund eine med. Reha bewilligt. Diese wird voraussichtlich in diesen 3 Monaten durchgeführt. Nun zu meiner Frage:
Wird während der med. Reha das Anschlussübergangsgeld automatisch weitergezahlt oder muss ich für diese Zeit ALG II beantragen? Für die Beantwortung meiner Frage vielen Dank im Voraus.
07.06.2016, 10:52
von
Muschelsammlerin
07.06.2016, 10:55
von
???
Ich würde sagen, dass Sie Anspruch auf Übergangsgeld wegen der medizinischen Reha haben. Sicher kann es Ihnen nur Ihr Sachbearbeiter bei der DRV sagen.
07.06.2016, 19:52
Experten-Antwort
Hallo Muschelsammlerin,
für die Zeit der Leistung zur medizinischen Rehabilitation haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld, da Sie ja unmittelbar vor Beginn der medizinischen Rehabilitation bereits Übergangsgeld (hier Anschlussübergangsgeld) erhalten haben (§ 20 Nr. 3 Buchst b SGB VI). Sie müssen für die Zeit der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme also kein ALG II beantragen.