Anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes in eine konkrete Aussage noch nicht möglich. Bitte geben Sie noch an, aufgrund welchen Umstandes Sie Übergangsgeld erhalten (haben) und welches vorherige Entgelt bzw. welche vor dem Übergangsgeld bezogene Sozialleistung Grundlage bei der Berechnung Ihres Übergangsgeldes war.
Alternativ empfehlen wir, bei Ihrer zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen ein persönliches Beratungsgespräch (ggf. nach vorheriger Terminabsprache) zu führen.