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Anschlussübergangsgeld

von david17.03.2009 | 10:03
904 Ansichten
3 Antworten

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2 Fragen dazu: Ist die Zeit dieses A-übergangsgeldes Anrechnungszeit für die Rente? Wenn ich in dieser Zeit eine Arbeit bekomme, aber nach einer Woche wieder entlassen werde-bekomme ich auch dann den Rest der 3 Monate Übergangsgeld?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes in eine konkrete Aussage noch nicht möglich. Bitte geben Sie noch an, aufgrund welchen Umstandes Sie Übergangsgeld erhalten (haben) und welches vorherige Entgelt bzw. welche vor dem Übergangsgeld bezogene Sozialleistung Grundlage bei der Berechnung Ihres Übergangsgeldes war.

Alternativ empfehlen wir, bei Ihrer zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen ein persönliches Beratungsgespräch (ggf. nach vorheriger Terminabsprache) zu führen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo david,

der Übergangsgeldbezug wird als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt.

Das Anschlussübergangsgeld endet grundsätzlich mit Ablauf des Tages vor (!) einer Arbeitsaufnahme. Die Zahlung des Anschlussübergangsgeldes wird nicht erneut aufgenommen, wenn Sie wider Erwarten ausnahmsweise eine Beschäftigung innerhalb des 3-Monats-Zeitraumes wieder verlieren und erneut arbeitslos werden.

1 Antworten

davidam 18.03.2009 | 09:28
Übergangsgeld habe ich wegen einer ber.Umschulung erhalten. Vorher Alg 2, die Berechnungsgrundlage war aber das tarifliche Entgelt für meinen früheren Beruf. Vielleicht noch eine Antwort auf den 2. Teil der Frage ?!
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