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Experten-Antwort

Anschreiben von Ärzten ohne Information an den EM-Rentner ?

von EM-Rentner12.07.2014 | 11:03
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe von folgendem Gerücht erfahren : stimmt es, dass die DRV bei turnusmäßigen Überprüfungen von befristeten/unbefristeten Rentnern mit vollen Erwerbsminderungsrenten auch ohne vorherige Information an de/die Rentner/-in unaufgefordert Ärzte anschreibt und um medizinische Stellungnahme zum aktuellen Behandlunsstand bittet ? Habe ich in einem solchen Fall ein Auskunftsrecht hinsichtlich solcher Überprüfungen gegenüber der DRV/dem Arzt ? Danke für hilfreiche Kommentare.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag EM-Rentner,

sozialmedizinische Unterlagen werden von der Rentenversicherung grundsätzlich über den Versicherten angefordert, d.h. Sie erhalten das Anschreiben und geben dieses dann an Ihren behandelnden Arzt oder an das Krankenhaus weiter, so dass wir dann die ärztlichen Unterlagen dem sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung vorlegen können.

Mit freundlichen Grüßen

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14 Antworten

KSCam 12.07.2014 | 11:33
Fragen Sie den amerikanischen Geheimdienst bzw. die NSA - die wissen alles! Woher soll denn die DRV eigentlich wissen, ob und bei welchen Ärzten sich ein berenteter Mensch in Behandlung befindet? Schon deshalb kann an solchen Gerüchten all zu viel nicht dran sein.... Aber klar, wenn es um einen Rentner in Hamburg geht schreibt die DRV Hamburg alle niedergelassenen Ärzte in und um Hamburg an........bei einem von denen wird der Rentner schon in Behandlung sein. Man hat bei der DRV ja sonst nichts zu tun.
EM-Rentneram 12.07.2014 | 12:12
Vielleicht zur Ergänzung : da ja bereits eine EM-Rente bewilligt wurde, kennt die DRV natürlich für einen konkreten Rentner aus dessen Unterlagen zumindest jene Ärzte, bei denen jemand zuletzt in Behandlung war (denn das wurde ja im Antrag abgefragt) und die DRV kennt auch jenen Arzt, der den letzten vorliegenden ärztlichen Befundbericht ausgefüllt hat. Diesen kann die DRV dann ohne Probleme im Hintergrund anschreiben. Darum geht es in meiner Frage : schreibt die DRV bei turnusmäßigen Überprüfungen jene Ärzte an, die für einen konkreten Rentner - der zur Überprüfung ansteht, bereits bekannt sind ? Und wenn ja : muss der angeschriebene Arzt mich darüber informieren (oder die DRV), dass eine solche Anfrage stattgefunden hat ?
Dolmetscheram 12.07.2014 | 12:20
Em--Renter Deshalb gibt es ja den sogenannten Fragebogen " Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" hier darf der Rentner dann alle Ärzte nennen bei denen er im letzten Jahr in Behandlung war.....und muss auch gleich noch die Ärzte von Ihrer Schweigepflicht entbinden!! Ob die Ärzte dann aber tatsächlich angeschrieben werden steht auf einem ganz anderen Blatt! Diese Überprüfung gilt eh nur für unbefristete Renten! Warum sollten beristete Renten hinterfragt werden.......hier muss ja immer wieder der Rentner selber nachweisen das sich an seinem gesundheitlichen Zustand nichts geändert hat! MfG
Schorscham 12.07.2014 | 15:12
Als ich noch "dauerkrank" war aber noch keine Rente bezog, erfuhr ich von meiner behandelnden Ärztin, dass sich meine Krankenkasse schriftlich und telefonisch bei ihr gemeldet hat, um zu erfahren, "wie es mir ging". Es würde mich demnach keinesfalls wundern, wenn auch die DRV solche Anfragen tätigt, ohne den Betroffenen vorher um Erlaubnis zu bitten.
Praxisam 12.07.2014 | 15:45
" Darum geht es in meiner Frage : schreibt die DRV bei turnusmäßigen Überprüfungen jene Ärzte an, die für einen konkreten Rentner - der zur Überprüfung ansteht, bereits bekannt sind ? " Das ist durchaus möglich , aber sicher erst NACHDEM der Selbstauskunftsbogen - wo man ja die aktuell bzw. die in den letzten 2 Jahren behandelnden Ärzte angeben muss.- von ihnen an die DRV zurück geschickt wurde. Wie schon geschrieben woher sonst sollte die DRV sonst wissen wo man aktuell bzw. eben in den letzten 2 Jahren in Behandlung war ?? Hellseher arbeiten bei der DRV nun nicht..
W*lfgangam 12.07.2014 | 15:52
Hallo EM-Rentner, in Rahmen des Rentenantrags haben Sie (wahrscheinlich) auf die "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" zugestimmt. Insofern kann die DRV bei 'Verdachtsfällen' sicher immer eine Anfrage an die bekannten Ärzte starten - ob das zielführend ist/überhaupt passiert (Gerüchte), halte ich eben für ein Gerücht. 'Schweinereien' seitens der KK (wie von Schorsch dargelegt) sehe ich erfahrungsgemäß auch so, die versuchen am Fon alles, um Ihre Leistungen 'abzuwälzen'. Gruß w.
EM-Rentneram 13.07.2014 | 10:27
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Ich denke auch, dass dies nur bei "Verdachtsfällen" geschieht, also wenn die DRV von irgendwo her erfährt, dass jemand gar nicht krank ist und dann mehr wissen will. Also einfach abwarten.
ostmannam 13.07.2014 | 18:27
Hallo Nachtrag:dies gilt auch für den der die auskunft gibt. Bedeutet der Behandelnde Arzt muss sich eine Schweigepflichtsentbindung geben lassen. Wird sonst richtig übel
EM-Rentneram 13.07.2014 | 22:12
Hallo ostmann, klingt ja interessant - aber wie gehe ich mit den üblichen 2-jährigen Anfragen der DRV genannt "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" um ? Ich habe in älteren Beiträgen in diesem Forum gelesen, dass bei diesen Überprüfungen auch das Formular R3214 - also der "Ärztliche Befundbericht" mit verschickt wird ? Die DRV schreibt in ihren Bescheiden ja immer, dass auch unbefristete Renten nur solange gezahlt werden, wie auch die bei Gewährung vorliegende volle Erwerbsminderung weiter besteht. Wenn ich also auf eine solche "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" entweder gar nicht reagiere oder keinen "Ärztlichen Befundbericht" zurückschicke, verletze ich dann nicht die im Sozialrecht sonst üblichen Mitwirkungspflichten ? Ich würde mal vermuten, dass dann die Rentenzahlung erst mal eingestellt wird oder ich zum eigenen Gutachter der DRV geladen werde. Wäre interessant, hier mal was vom Experten zu hören. Entwickelt sich jedenfalls wirklich interessant - ich meine dieser Thread.
Dolmetscheram 14.07.2014 | 09:30
Zitat von EM-Rentner anzeigenausblenden
Hallo! Sind Sie den überhaupt beim DRV Bund Berlin? Den der verschickt diese Selbstauskunftsfragebögen alle zwei Jahre! Den viele andere Rententräger überpürfen eine unbefristete Rente nicht mehr.....es gibt nur wenige Ausnahmen! Ich habe diese Überprüfung der DRV Berlin schon mehrfach mit gemacht habe aber noch nie ein Formular Ärztlicher Befundbericht dazu erhalten......! MfG Der Dolmetscher
ostmannam 14.07.2014 | 12:39
Hallo So solte es sein.........................! Ich Persönlich habe schon Erlebt das die BG sich erst bei den Ärzten und Krankenkassen (Erkrankungen Verzeichnis) Bedient hat und sich Anschliessend eine Schweigepflichtsentbindung bei mir holte. erfahren habe ich dies weil mein Arzt bevor er was verschickt sich mit dem Patienten unterhält. MfG
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