Hallo ostmann,
klingt ja interessant - aber wie gehe ich mit den üblichen 2-jährigen Anfragen der DRV genannt "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" um ?
Hallo
Natürlich verstossen sie gegen ihre Pflichten!
Nur wenn sie was Verschicken auf Bitten der DRV dann hat das ja nichts mit Entbindung von Schweigepflicht zu tun!
MfG
Ich habe in älteren Beiträgen in diesem Forum gelesen, dass bei diesen Überprüfungen auch das Formular R3214 - also der "Ärztliche Befundbericht" mit verschickt wird ?
Die DRV schreibt in ihren Bescheiden ja immer, dass auch unbefristete Renten nur solange gezahlt werden, wie auch die bei Gewährung vorliegende volle Erwerbsminderung weiter besteht.
Wenn ich also auf eine solche "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" entweder gar nicht reagiere oder keinen "Ärztlichen Befundbericht" zurückschicke, verletze ich dann nicht die im Sozialrecht sonst üblichen Mitwirkungspflichten ? Ich würde mal vermuten, dass dann die Rentenzahlung erst mal eingestellt wird oder ich zum eigenen Gutachter der DRV geladen werde.
Wäre interessant, hier mal was vom Experten zu hören.
Entwickelt sich jedenfalls wirklich interessant - ich meine dieser Thread.