Guten Tag EM-Rentner,
sozialmedizinische Unterlagen werden von der Rentenversicherung grundsätzlich über den Versicherten angefordert, d.h. Sie erhalten das Anschreiben und geben dieses dann an Ihren behandelnden Arzt oder an das Krankenhaus weiter, so dass wir dann die ärztlichen Unterlagen dem sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung vorlegen können.
Mit freundlichen Grüßen