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Anspruch ALG 1 bei erwerbsminderungsrente wegen berufsunfähigkeit

von teckel18.11.2009 | 20:14
1194 Ansichten
1 Antworten

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Bin im Nov ausgesteuert worden und bekomme Alg1 wegen § 125 . Habe Anspruch von 15 Monaten Alg 1. Habe einen Rentenantrag gestellt wegen voller Eu Rente. Bin 1955 geboren. Falls EU Rente abgelehnt wird oder die halbe gewährt werden sollte, habe ich dann trotzdem noch Anspruch auf meinen restlichen Alg1 Anspruch.

1 Antworten

Auskenneram 18.11.2009 | 20:31
Ja natürlich. Wenn die EM-Rente abgelehnt wird, müssten Sie natürlich sofort Widerspruch dagegen einlegen und solange wie über den Widerspruch nicht entschieden wurde ( und das kann Monate dauern .. ) , bekommen Sie weiterhin ALG I nach dem § 125. Selbiges gilt natürlich auch für ein sich an einen ablehnenden Widerspruchsbescheid dann ja eventuell noch anschließende Sozialgerichtsverfahren. Und bis das SG Verfahren dann mal entschieden wird ( SG Verfahren dauern mind. 1 Jahr ), ist ihr 15 Monatsanspruch auch sicher schon abgelaufen. Sollte die EM-Rente abgelehnt werden und Sie KEINEN Widerspruch dagegen einlegen , erhalten Sie natürlich auch weiterhin ALG I. Dann allerdings das " normale " ALG I nach dem § 117, weil Sie dann dem Arbeitsmarkt ja auch wieder voll zur Verfügung stehen. Ihr Anspruch bleibt also auf jeden Fall bestehen.
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