Hallo,
mir wurde 2014 rückwirkend ab 01.01.2013 eine teilweise EM Rente gewährt. Im Bescheid stand weder befristet , noch unbefristet ,sondern nur bis spätestens 07/2022. Danach bekam ich den Bescheid zur befristeten vollen Erwerbminderungsrente ab 01.07.2013. Das in Form einer s.g. Arbeitsmarktrente, da ich vor 1961 geboren bin.
Der 1. Antrag auf Weitergewährung wurde bewilligt, so dass ich seit 6 Jahren diese Rente beziehe. Davor habe ich 38 Jahre Pflichtbeiträge in die RV und AV gezahlt. Vor Rentenbezug, also vor 7 Jahren habe ich Krankengeld und 2 Monate ALG1 erhalten. Diese Bezüge wurden den Versichreungsträgern jedoch von der RV rückwirkend erstattet.
Ich muss jetzt wieder einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen und muss jetzt über meine Ärzte meinen Gesundheitszustand neu darlegen.
Das eine chronische Krankheit nicht weggeht , sondern im Alter fortschreitet, sei nur erwähnt.
Falls mein Weitergewährungsantrag abgelehnt wird, wäre das für mich die Katastrophe, nach 7 Jahren Auszeit mit 63, als Frau und mir vielen gesundheitsbedingten Einschränkungen nimmt mich kein AG. Und das verstehe ich.
Meine Frage jetzt: Besteht nach diesen 6 Jahren ein neuer Anspruch auf ALG 1?
Daraus ergibt sich die zweite Frage:
Wurde durch die DRV AV Beiträge an die Arbeitsagentur gezahlt?
Oder gibt es Pauschalen? Oder irgendwelche Vereinbarungen zwischen den Sozialträgern? Wenn ja , dann besteht ja auch wieder ein Anpruch auf ALG 1.
Deshalb auch die obige genaue Beschreibung meines Falls.
Danke für eine fundierte Antwort.