Anspruch auf Anrechnung einer Umschulungszeit ?

von
Rebecka

Guten Tag zusammen.

Ich hoffe dass mir hier im Forum jemand folgende Frage beantworten kann:

Ich habe Krankenschwester gelernt, war einige Jahre in diesem Beruf tätig und habe dann eine Kinderpause gemacht. Ich konnte in den Beruf nicht zurück (Burn out) und fragte beim Arbeitsamt nach einer Alternative. Dort sagte man mir ich solle eine Umschulung machen. Diese machte ich auch, bekam aber während der Umschulungszeit keine Leistungen weil ich finanziell über meinen Mann versorgt war. Ich war froh nicht mehr ins Krankenhaus zu müssen. Ich bekam vom Arbeitsamt lediglich einen Bildungsgutschein zur Umschulung, Rentenbeiträge wurden nicht bezahlt. Ich war 3x in der Woche bei einer Firma und 2x die Woche an der Berufsschule. In meinem Rentenbescheid wird mir diese Zeit nicht angerechnet. Weiß jemand ob ich Anspruch auf Berücksichtigung während der Umschulungszeit hätte?

Vielen Dank für jede Antwort

Rebecka

von
Fastrentner

Mit welcher Begründung wir denn die Umschulungszeit abgelehnt? Handelt es sich tatsächlich um einen Rentenbescheid (sind Sie schon Rentenbezieherin?) oder um einen Feststellungsbescheid über Ihre bisherigen zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten?
Sie müssen schon genauere Informationen liefern!

von
Rebecka

Entschuldigung, es handelt sich noch um das Feststellungsbescheid. Ich war mit diesem Bescheid bei der Rentenberatung, wo man mir sagte, dass diese Zeit auf jeden Fall angerechnet werden müsste. Der Berater nahm alle Daten auf und kopierte mein Abschlusszeugnis in dem die Umschulung erwähnt wurde. Später bekam ich dann aber ein Bescheid, dass diese Zeit doch nicht angerechnet werden kann. Begründung: "Die Umschulungszeit kann nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt werden, weil eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen wurde. Der Unterbrechungstatbestand ist für Zeiten vor dem vollendeten 17. und nach dem vollendeten 25. Lebensjahr erforderlich".
Bei einem Telefonat mit der Dame die das Schreiben bearbeitet hat, hieß es ich hätte eh keinen Anspruch, da es keine reine Schulzeit war, sondern "nur" Berufsschule und eine Ausbildung war es auch nicht, da ich kein Geld erhielt und auch nichts eingezahlt wurde in die Rentenkasse.
Ich würde nur gerne wissen ob ich doch Anspruch hätte.

Vielen Dank
Rebecka

Experten-Antwort

Hallo Rebecka,
die Nichtanrechnung der beantragten Ausbildungszeit (Umschulung/Arbeitslosigkeit) als Anrechnungszeit ist dann korrekt, wenn die Maßnahme nach Vollendung des 25. Lebensjahres begonnen wurde, in Kalendermonatsfrist davor kein Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung liegt und auch kein sogenannter Überbrückungstatbestand vorliegt. Überbrückungstatbestände sind rentenrechtliche Sachverhalte, die möglicherweise selber keine rentenrechtliche Zeit darstellen. Zu den Überbrückungstatbeständen gibt es einen sehr umfangreichen Katalog, zu dem Sie sich am besten in einer unserer Beratungsstellen informieren lassen.
Anders hätte es sich verhalten können, wenn Sie die Ausbildung ohne einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt (=Leistung des Arbeitsamtes) absolviert hätten. Dann hätte es sich möglicherweise um einen Tatbestand der Schul- oder Fachschulausbildung gehandelt, welche keinen Unterbrechnungstatbestand für die Anrechnung fordert.

von
Rebecka

Vielen Dank für die umfangreiche und verständliche Antwort!

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