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Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Berufsunfähigkeit

von Ramona17.01.2010 | 21:46
4600 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was macht man wenn man nur eine halbe Rente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt bekam, davon nicht leben kann? Hat man da wenigstens Anspruch auf ALG oder muss man sich gleich ans Sozialamt wenden? Ich hörte, man daef als ALG Empffänger nur wenig hinzu verdienen. Meine Teilrente liegt bei 400 €. Kann man auch Rente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes als Vollrente beantragen, wenn man eine Teilrente wegen Berufsunfähigkeit bezieht?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Ihren Angaben bekommen Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI, weil Sie im erlernten Beruf nicht mehr 6 Stundne täglich arbeiten können.

Erst wenn Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 6 Stunden gesunken ist und Sie arbeitslos sind, bekämen Sie wegen des sog. verschlossenen Arbeitsmarktes (es gibt nicht genügend Teilzeitstellen) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

1 Antworten

Ahaam 18.01.2010 | 07:30
Wenn Sie eine teilweise EM-Rente wegen BU haben, dann liegt Ihr tägliches Leistungsvermögen bei 6 und mehr Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt - dieser ist, wenngleich es genug Arbeitslose gibt, nicht als verschlossen anzusehen. Die BU soll nur Ihren sozialen/ beruflichen Status schützen (Verlust abmildern). Der verschlossene TZ-Arbeitsmarkt würde evtl. dann greifen, wenn Ihr Leistungsvermögen generell nur zwischen 3 und 6 Std./Tag liegen würde! Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Arbeitsagentur!
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