Nach Ihren Angaben bekommen Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI, weil Sie im erlernten Beruf nicht mehr 6 Stundne täglich arbeiten können.
Erst wenn Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 6 Stunden gesunken ist und Sie arbeitslos sind, bekämen Sie wegen des sog. verschlossenen Arbeitsmarktes (es gibt nicht genügend Teilzeitstellen) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.