Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ablauf der EU Rente?

von
Monika l.

Hallo,

ich beziehe bis Aug diesen Jahres eine volle Erwerbsunfähigtsrente die auf 2 Jahre befristet war.
Antrag auf weitergewährung habe ich bereits gestellt.
Vor Renteneintritt war ich krank und bekam Verletztengeld von der BG.
Meine Frage: habe ich nach Ablauf der Rente einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und wie wird die Höhe berechnet? Nach meinem Verdienst vor der Erkrankung? Oder nach der Rente die ich jetzt bekommen habe?
Es besteht auch die Möglichkeit das ich nur noch eine Teilrente bekomme.
Kann ich mich dann für eine Teilzeitstelle arbeitslos melden?
Da ich lange auf meine Reha warten musste weiß ich noch gar nicht wie fit ich evtl. wieder bin bis August.

Danke schon mal für eure Antworten.
LG Moni

von
Arminus

" Kann ich mich dann für eine Teilzeitstelle arbeitslos melden? "

Das können Sie nicht nur, das MÜSSEN Sie sogar. Mit einer teilweisen EM-Rente sind Sie ja mind. 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig und müssen halbe Tage arbeiten. Nur von der Rente können und sollen Sie sicher nicht leben..

von
Arminus

Die Zeit des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des dritten Sozialgesetzbuchs als versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Das trifft allerdings nur dann zu, wenn die Betroffenen u n m i t t e l b a r vor dem Bezug der Rente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig waren oder Arbeitslosengeld I erhalten hatten.

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/26.html

von
Arminus

" Für die Bemessung wird aus den versicherungspflichtigen Arbeitsentgeltabrechnungszeiträumen, die im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen (Bemessungsrahmen) und am Tag Ihres Ausscheidens abgerechnet waren, zunächst ein Bemessungszeitraum ermittelt. Umfassen diese

•mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird aus dem gesamten Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum ein tägliches Durchschnittsentgelt (Bemessungsentgelt) ermittelt.

•nicht mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre verlängert. Können auch in diesem verlängerten Bemessungsrahmen keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelt ist in vier Qualifikationsstufen gestaffelt und von der Beschäftigung abhängig ist, auf die sich die Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit für Sie erstrecken. "

http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Bemessungsentgelt-zeitraum/Bemessungsentgelt-zeitraum-Nav.html

Ausschlagend für die Berechnung des ALG I ist also normalerweise ihr Verdienst VOR der EM-Rente - aber nur dann , wenn ihr letzter pflichtversicherter Verdienst nicht länger als 2 Jahre zurückliegt !

Dauerte ihre EM-Rente also bereits länger als 2 Jahre, wird ihr vorherihger Verdienst NICHT mehr zur Berechnung des ALG I heran gezogen , sondern die Berechnung erfolgt nach einer " fiktiven " Einstufung in einem 4 Stufenmodell je nach ihrer beruflichen Qualifikation .

Die Erklärung dieses Modells der fiktiven Einstufung, würde den Rahmen des Forums sprengen und Sie sollten sich - falls dies auf Sie zutrifft - hier bei der Agentur direkt erkundigen.

Grundsätzlich kann man aber sagen , das durch die fiktive Einstufung das ALG I teilweise erheblich niedriger ausfallen kann, als wenn die Berechnung nach dem letzten Verdienst vorgenommen würde.

Hier die fiktive Einstfung für freiwillig Versicherte die aber auch so auf Pflichtversiicherte zutrifft :
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von
Monika l.

Danke für eure Rückmeldungen....

Ich bin Krank seit Juli 2010, da war ich noch in einem Arbeitsverhältnis und bekam wie schon gesagt dann Kranken bzw. Verletztengeld. Zählt das noch für das AA??
Nach meiner 1.Chemo habe ich dann ab Mai 2011 Rente bekommen, die jetzt im August ausläuft. Die 2. Chemo war zwar erfolgreich, aber ich werde einfach nicht wieder richtig fit.
War früher mit 10-12 Stunden tgl. eher Workaholikerin in leitender Position und mit viel Freude bei der Arbeit.
Keine Ahnung ob die Reha jetzt das bringt was ich mir erhoffe..... deshalb muss ich einfach wissen ob ich finanziell rum kommen kann mit dem Geld vom AA, meine Tochter hängt auch noch bei mir am Tropf, sie steckt noch in der Ausbildung....
Ich werde mich aber nächste Woche beim AA vorstellen und nachfragen, mache mir einfach große Sorgen wie das weitergehen soll.
LG Moni

von
Roma

Es ist doch gar nicht sicher , das man ihnen überhaupt eine Reha genehmigt. Wenn die RV davon ausgeht das eine Reha bei ihnen nichts mehr bringt, wird die Rente eben verlängert. Als EM-Rentner noch eine Reha von der RV zu bekomnmen ist schwer bis unmgöglich.

Ist also alles Spekulation. Warten Sie jetzt erstmal ab wie die RV auf ihren Verlängerungsnatrag hin reagiert(/entscheidet. Dann sehen Sie weiter. Auch und gerade ALG I. Diese Frage stellt sich für Sie ja derzeit und bis auf weiteres gar nicht. Aner nachfraghen bei der AfA können Sie natürlich wenn Sie das beruhigt.

von
Monika l.

Hallo nochmal,
doch, die Reha ist ja bereits genehmigt, am 15.05 geht's los.
Allerdings läuft das über meine BG.
Mir geht's einfach nur darum, ob ich jetzt noch Anspruch habe auf AlG I, damit ich nicht gleich in Hartz IV falle wenn die Rente wegfällt und kein Job da ist.
Mir wurde leider gekündigt als ich krank war, vorm Arbeitsgericht haben wir dann eine Entschädigung rausgeschlagen, aber nun bin ich ohne Job und brauche auch bestimmt noch etwas Zeit bis ich wieder voll arbeiten kann.
Nicht falsch verstehen, ich WILL unbedingt wieder arbeiten.
Sind halt Zukunftsängste mit denen ich mich rumschlage und es ist alles so ungewiss und schwammig.
LG Moni

von
Roma

Seien Sie vorsictig wegen der Reha. Wenn Sie dort wieder als Erwerbsfähig eingestuft werden ist ihre Rente futsch . Auch das Gutachten einer Reha deren Kostenräger die BG ist wird in das Rentenverfahren mit einbezogen/bewertet , vor allem auch bei ihnen jetzt weil dieses dann ja brand aktuell ist.
Die Reha kann sich also als ganz böse Falle herausstellen, weil man dort nie sicher sein kann wie die Ärzte dort ihre Erkrankung(en) aktuell beurteilen werden.

Und ja, Sie haben Anspruch auf ALG I , da Sie sich durch die Zeit der EM-Rente einen erneuten Anspruch erworben haben. Wie hoch dieser neue Anspruch - also für wie lange - diese ist kann ihnen aber nur die Agentur für Arbeit sagen. Eebenso sollten Sie falls vorhanden ihren alten ALG I Anspruch von vor der Rente dann auch gleich mit geltend machen. Auch der ist wegen der Rente nicht verfallen. Normal verfällt der ja nach 4 Jahren, in dem Fall einer zwischenzeitlichen Rente aber nicht.

§161 SGBIII Abs 2:

" Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind . "

von
Monika l.

Zitiert von: Roma

Seien Sie vorsictig wegen der Reha. Wenn Sie dort wieder als Erwerbsfähig eingestuft werden ist ihre Rente futsch . Auch das Gutachten einer Reha deren Kostenräger die BG ist wird in das Rentenverfahren mit einbezogen/bewertet , vor allem auch bei ihnen jetzt weil dieses dann ja brand aktuell ist.
Mir ist das schon bewußt, aber ich WILL ja auch wieder arbeiten....nur voll , so wie vorher wird sicher sofort nicht gehen....Komme aus der Krankenpflege, habe aber die letzten Jahre nur administrativ gearbeitet...also keine körperliche Arbeit mehrgeleistet.

Die Reha kann sich also als ganz böse Falle herausstellen, weil man dort nie sicher sein kann wie die Ärzte dort ihre Erkrankung(en) aktuell beurteilen werden.

Es handelt sich um eine onkologische/ psychosomatische Reha...hoffe und denke das da fähige Leute sitzen die das richtig einschätzen können.

Danke nochmal für die Info's

LG Moni

Und ja, Sie haben Anspruch auf ALG I , da Sie sich durch die Zeit der EM-Rente einen erneuten Anspruch erworben haben. Wie hoch dieser neue Anspruch - also für wie lange - diese ist kann ihnen aber nur die Agentur für Arbeit sagen. Eebenso sollten Sie falls vorhanden ihren alten ALG I Anspruch von vor der Rente dann auch gleich mit geltend machen. Auch der ist wegen der Rente nicht verfallen. Normal verfällt der ja nach 4 Jahren, in dem Fall einer zwischenzeitlichen Rente aber nicht.

§161 SGBIII Abs 2:

" Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind . "

von
Monika l.

Sorry, das mit dem Zitieren hat nicht so richtig geklappt :-/

von
Roma

" Es handelt sich um eine onkologische/ psychosomatische Reha...hoffe und denke das da fähige Leute sitzen die das richtig einschätzen können."

Das kann so sein, muss es aber nicht.

Es ist halt nur so, das es gefährlich sein KANN während eines laufenden EM-Verlänegrungsnatrages eine Reha zu machen. Sind Sie natürlich sehr schwer erkrankt und die Ärzte sehen dies auch so und ebstätigen dies in dem Rehaabschlussbericht, ist es natürlich wiederum für die Verlänergung sehr gut. Dann geht die Verlängerung meist auch gleich problemlos durch. Nur gibt es auch eben immer wieder den umgekehrten Fall.

von
Monika l.

Guten Morgen und Danke nochmal für den Tipp.

Jetzt habe ich was gelesen das es sogenannte Pauschalen geben soll zur Berechnung des ALG I wenn man schon lange raus ist aus dem Beruf.
Das soll sich nach der Ausbildung richten und in etwa zwischen 75 und 49 € liegen je nach Berufsbild.?
Kann mir da jemand was zu sagen?

LG Moni

Experten-Antwort

1. Zunächst sollten Sie die Entscheidung über den Verlängerungsantrag abwarten.
2. Die Reha-Maßnahme der BG durchführen.
3. Sie sollten sich bei der Agentur für Arbeit erkundigen, in welcher Höhe Ihnen Arbeitslosengeld ab September zustehen würde.

von
Sonni

Hallo Moni.

Du erhältst EMR befristet auf 2 Jahre und hattes VG erhalten.Wann wurde das ein gestellt und warum? Es kann sein das durch die Reha von der Bg geprüft wird ob du Anspruch auf eine Unfallrente von der BG hast.Sollte es so sein das du da was bekommst wird es bei der EMR angerechnet ab ner bestimmten Summe.
Wird aber die EMR nicht mehr verlängert und du solltest Unfallrente von der BG erhalten bekommst du diese auch weiter wenn du arbeitest und da wird nichts gekürzt.Soweit ich weiß wird die auch bei ALG nicht angerechnet.
Hoffe das es sich so verhält und wünsche dir alles Gute für die Reha und dort mache nur das mit was du auch gesundheitlich schaffst.
Ich hatte das Glück nachdem mir die EMR genehmigt wurde das die BG mir einen Teilabhilfebescheid genehmigt hat und jetzt geprüft wird ob ich ne zusätzliche Unfallrente erhalte ,währe super da meine EMR sehr gering ausfällt.

LG SONJA

von
Ramon

Zitiert von: Monika l.

Guten Morgen und Danke nochmal für den Tipp.

Jetzt habe ich was gelesen das es sogenannte Pauschalen geben soll zur Berechnung des ALG I wenn man schon lange raus ist aus dem Beruf.
Das soll sich nach der Ausbildung richten und in etwa zwischen 75 und 49 € liegen je nach Berufsbild.?
Kann mir da jemand was zu sagen?

LG Moni

Das richtet sich nicht nur nach der Ausbildung bzw. dem alten Beruf, sondern vor allem auf den Beruf bzw. die Tätigkeit " auf den sich die Vermittllunsgbemühungen derr Agentur für Arbeit abzielen ".

Im Klartexts heisst dass dann : Wenn Sie also z.b. ein Uni/Fachhschulstudium ( höchste Stufe ) absolviert haben und als Ingenier oder Arzt gearbeitet haben, diesen Beruf aber aktuell aufgrund ihrer Erkrankungen nicht mehr ausüben können und man Sie eben darum dann in diesen alten Beruf darin nciht vermttelt , kommen Sie z.b. in die Stufe darunter , was dann nur einer normalen Meisterstelle entspricht.

Unter dem Meister kommt dann der mit Berufsausbildung ( Geselle, Facharbeiter ) und dann ohne Berufsausbildung z.b. der Hifsarbeiter . 4 Stufen gibt es.

Sind Sie z.b. im Widerspruch wegen eines abgelehnten EM-Verlängerungsantrages und stehen damit nur fiktiv der Vermittlung zur Verfügung und nicht wirklich , kommen Sie in JEDEM FALL - egal ob früher Arzt, Ingenier oder Hilfsarbeiter - in die unterste Stufe ( ohne Ausbildung, Hilfsarbeiter ) . Das sind dann je nach Steuerklasse nur ca. 800 € netto ALG I. Viel Spaß dann damit.

Hier die Liste der fiktiven Einstufung für Selbstständige die aber auch so auf alle anderen zutrifft :

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

von
Monika l.

[quote=184881]

Das richtet sich nicht nur nach der Ausbildung bzw. dem alten Beruf, sondern vor allem auf den Beruf bzw. die Tätigkeit " auf den sich die Vermittllunsgbemühungen derr Agentur für Arbeit abzielen ".

Im Klartexts heisst dass dann : Wenn Sie also z.b. ein Uni/Fachhschulstudium ( höchste Stufe ) absolviert haben und als Ingenier oder Arzt gearbeitet haben, diesen Beruf aber aktuell aufgrund ihrer Erkrankungen nicht mehr ausüben können und man Sie eben darum dann in diesen alten Beruf darin nciht vermttelt , kommen Sie z.b. in die Stufe darunter , was dann nur einer normalen Meisterstelle entspricht.

Unter dem Meister kommt dann der mit Berufsausbildung ( Geselle, Facharbeiter ) und dann ohne Berufsausbildung z.b. der Hifsarbeiter . 4 Stufen gibt es.

Sind Sie z.b. im Widerspruch wegen eines abgelehnten EM-Verlängerungsantrages und stehen damit nur fiktiv der Vermittlung zur Verfügung und nicht wirklich , kommen Sie in JEDEM FALL - egal ob früher Arzt, Ingenier oder Hilfsarbeiter - in die unterste Stufe ( ohne Ausbildung, Hilfsarbeiter ) . Das sind dann je nach Steuerklasse nur ca. 800 € netto ALG I. Viel Spaß dann damit.

Wow, das ist ja beängstigend, ich würde wohl unter Meister laufen was meine bisherige Tätigkeit angeht, weiß nur nicht ob ich das jemals wieder ausüben kann, weil Stress pur.
Dann der laufende Antrag auf Weitergewährung der Rente...glaube ich mache doch lieber mal nen Termin beim VDK um mich da beraten zu lassen.
Anruf bei der Agentur für Arbeit war auch nicht sehr aufschlussreich, die Dame sprach von einer fiktiven Einstufung, wusste aber nichts über die Bemessungsgrundlage zu sagen, ich soll mal nen Termin machen nach der Reha und mich aus der Reha Ende Mai telefonisch arbeitssuchend melden.....
Finanzielle Absicherung nicht in Sicht.
Sehr frustrierend.
LG Moni

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