" Für die Bemessung wird aus den versicherungspflichtigen Arbeitsentgeltabrechnungszeiträumen, die im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen (Bemessungsrahmen) und am Tag Ihres Ausscheidens abgerechnet waren, zunächst ein Bemessungszeitraum ermittelt. Umfassen diese
•mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird aus dem gesamten Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum ein tägliches Durchschnittsentgelt (Bemessungsentgelt) ermittelt.
•nicht mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre verlängert. Können auch in diesem verlängerten Bemessungsrahmen keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelt ist in vier Qualifikationsstufen gestaffelt und von der Beschäftigung abhängig ist, auf die sich die Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit für Sie erstrecken. "
http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Bemessungsentgelt-zeitraum/Bemessungsentgelt-zeitraum-Nav.html
Ausschlagend für die Berechnung des ALG I ist also normalerweise ihr Verdienst VOR der EM-Rente - aber nur dann , wenn ihr letzter pflichtversicherter Verdienst nicht länger als 2 Jahre zurückliegt !
Dauerte ihre EM-Rente also bereits länger als 2 Jahre, wird ihr vorherihger Verdienst NICHT mehr zur Berechnung des ALG I heran gezogen , sondern die Berechnung erfolgt nach einer " fiktiven " Einstufung in einem 4 Stufenmodell je nach ihrer beruflichen Qualifikation .
Die Erklärung dieses Modells der fiktiven Einstufung, würde den Rahmen des Forums sprengen und Sie sollten sich - falls dies auf Sie zutrifft - hier bei der Agentur direkt erkundigen.
Grundsätzlich kann man aber sagen , das durch die fiktive Einstufung das ALG I teilweise erheblich niedriger ausfallen kann, als wenn die Berechnung nach dem letzten Verdienst vorgenommen würde.
Hier die fiktive Einstfung für freiwillig Versicherte die aber auch so auf Pflichtversiicherte zutrifft :
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