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Experten-Antwort

Anspruch auf eine erneute Reha-Kur?

von Tante Klara14.10.2013 | 19:52
2459 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich hatte dieses Jahr eine Reha-Kur von 7 Wochen. Diese wurde aus medizinischen Gründen vorzeitig, mit ärztlichem Einverständnis, abgebrochen. Es wurde daraufhin von den Kurärzten empfohlen, nach Abklärung meiner Beschwerden eine erneute Rehabehandlung durchzuführen. Nun laut Gesetzgebung hätte ich ja nun nur alle 4 Jahre anspruch auf eine Reha-Kur. Aber in meinem Fall ist es ja nun was anderes. Also könnte ich nochmals ein Antrag stellen und hätte jetzt noch mal anspruch auf eine Kur. Oder wie verhält sich das jetzt, mit der Gesetzeslage? Könnte mir da einer wasdazu sagen? LG Tante Klara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tante Klara,

dem Hinweis von KSC kann ich mich nur anschließen. Bitte stellen Sie einen entsprechenden Antrag.

Grundsätzlich sollen Leistungen nur alle 4 Jahre erbracht werden. Es gibt aber die große Ausnahmeregelung (§ 12 /2 S. 2 SGB VI) wonach von diesen 4 Jahren abgesehen werden kann wenn eine Leistung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Legen Sie die gesundheitlichen Gründe und das dingende Erfordernis dar und lassen Sie den Rententräger über einen gestellten Antrag entscheiden. Sie haben nichts zu verlieren.

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2 Antworten

KSCam 14.10.2013 | 20:58
Stellen Sie einen neuen Rehaantrag über den wird dann entschieden. Im Antrag sollten Sie besonders auf den Kurabbruch und die Gründe dafür eingehen. Vom Grundsatz sind 2 Entscheidungen möglich: Zusage (da spricht einiges dafür) oder Ablehnung, falls eine Reha an Ihrer Erwerbsfähigkeit nichts positiv beeinflussen kann.
Tante Klaraam 27.02.2014 | 19:51
Hallo, nun wurde mein Antrag abgelehnt. Die DRV beruft sich auf den § 12 abs.2 des VI. SGB. Laut ablehnungsbescheid, liegen bei mir keine gesundheitlichen Gründe vor und dadurch wurde das abgelehnt. Es ist kein Wort darüber gefallen, das die Kurärzte das Empfohlen haben, noch einmal eine Kur zu beantragen. Was ausdrücklich im Entlassungsbrief der Kurklinik drin steht.
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