Sehr geehrte Damen und Herren,
ein geringfügig Beschäftigter Mitarbeiter möchte aus seinem laufenden Entgelt eine Entgeltumwandlung an unsere Pensionskasse vornehmen lassen. Der Mitarbeiter bezahlt keine Beiträge zur Rentenversicherung. (Kein Verzicht auf die RV-Freiheit.) Der Mitarbeiter plant monatlich 212,00 EUR umzuwandeln. Im Jahr würde der Mitarbeiter damit den max. steuer-/sv-freien Betrag von 2.544 EUR ausschöpfen. Ist dies bei einer geringfügigen Beschäftigung möglich?
Müssen die Arbeitgeberpauschalabgaben in diesem Fall nur aus dem durch die Umwandlung reduziertem Entgelt entrichtet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.