Hallo,
ich habe mich Mitte des Jahres mit dem Gründungszuschuss als Freiberuflerin selbstständig gemacht. Zuvor war ich ca. 12 Jahre angestellt und habe Beiträge an die Rentenversicherung geleistet. Da mein geplanter Gewinn (den die RV als Grundlage für die Berechnung des Beitrages nimmt) in den ersten Monaten laut RV zu gering ist, wurde ich von der Beitragszahlung befreit, eine freiwillige Versicherung mit dem Mindestbeitrag von 79,60 € ist ebenfalls nicht möglich. Meine Frage: Wie verhält es sich mit meinem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn ich nun einige Monate keine Beiträge an die Rentenversicherung leiste? Ich bin vor Aufnahme der Tätigkeit erst arbeitslos gewesen, habe mich dann freiwillig abgemeldet (um den Anspruch auf den Gründungszuschuss nicht zu verlieren) und ca. ein Jahr meine neue Ausbildung selber finanziert. Ich möchte den Anspruch nicht verlieren, den ich über die Jahre erworben habe und so wie es im Moment aussieht, liegt mein monatlicher Gewinn im Schnitt auch knapp über den 400 Euro. Sollte ich die Rentenversicherung noch einmal anschreiben und mitteilen, dass mein Gewinn höher ist? Und kann ich die Beiträge dann auch rückwirkend noch leisten?
Vielen Dank!