Hallo debu,
ich glaube das Forum hat Ihnen schon die passenden und zielführenden Antworten gegeben. Danke an die vielen Helferinnen und Helfer.
Kleiner Hinweis noch am Ende:
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen zum sog. Leistungsfall (also zum Zeitpunkt des Eintritts einer möglichen Erwerbsminderung) erfüllt sein. Dieser Zeitpunkt wird von den Ärzten und Medizinern der Rentenversicherung nach Stellung eines entsprechenden Antrages festgelegt. Da dieses Datum im Vorfeld regelmäßig nicht bekannt ist, gestalten sich qualifizierte/verbindliche Aussagen zur Erfüllung von versicherungsrechtlichen Voraussetzung mitunter schwierig.
Den Vorschlag mit der aktuellen Rentenauskunft finde ich klasse. Falls dort ein Betrag zur EM Rente ausgewiesen wird, sind die Voraussetzungen zum Tag der Ausstellung der Auskunft (muss nicht gleich dem Leistungsfall sein) erstmal erfüllt.