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Experten-Antwort

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

von Sabine13.02.2019 | 11:32
99 Ansichten
8 Antworten
Einen guten Tag wünsche ich, ich beabsichtige einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen. Mein Rentenverlauf ist nicht lückenlos. Heute hätte ich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, laut aktueller Rentenauskunft. Das vermutlich auslösende medizinische Ereignis liegt jedoch Jahrzehnte zurück. Wie verhält sich die Sachlage sollte die Rentenversicherung den Beginn der Erwerbsminderung in eine Zeit zurück datieren in dem ich keinen Anspruch gehabt habe? Mir ist bewusst dass das immer eine Einzelfallentscheidung ist, hoffe aber dass dies Grundsätzlich beantwortet werden kann. Also, bei Antragsstellung geringer, durch jahrelangen Minijob erarbeiteter, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Eintritt der Erwerbsminderung jedoch zu einer Zeit wo kein Anspruch bestand. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.02.2019 | 12:19

Hallo Sabine,

Sie haben sich Ihre Frage eigentlich schon selbst beantwortet. Sollte die Rentenversicherung feststellen, dass bei Ihnen Erwerbsminderung bereits in einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit von 5 Jahren, 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) nicht erfüllen und diese auch nicht als erfüllt gelten, haben Sie keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Eine Besonderheit gilt, wenn Sie bereits vor Erfüllung der Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind. Dann haben Sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, sobald Sie die Wartezeit von 20 Jahren mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten erfüllen.

7 Antworten

Sabineam 13.02.2019 | 13:31
Ulli schrieb

Und was versprichst du dir von einen vom 450€ Job erworbene Erwerbsminderungsrente? 80€ im Monat, oder wie?

Ansonsten wird die Erwerbsminderungsrente meist bist zum letzten Rehaantrag bzw 7 Monate nach ersten Tag krankschreiben berechnet ( falls du damals keine Rehaaufforderung bekommen hast)

Naja, ganz so einfach ist es nicht. Heute hätte ich einen Anspruch auf etwa 500 Euro Erwerbsminderungsrente. Bis zum 1. Ereignis habe ich etwa 12 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt. Ich habe jedoch eine Lücke, die auch durch Kindererziehungszeiten nicht ausgeglichen werden kann, von etwa 7 Jahren. Da war ich dann „nur“ Hausfrau. Jetzt bin ich seit etwa 10 Jahren geringfügig beschäftigt. Aber, Danke, meine Frage ist beantwortet. Ich hoffe das dann meine Erwerbsminderung, wenn dann überhaupt bewilligt, in einen für mich günstigen Zeitpunkt festgestellt wird.
Ulliam 13.02.2019 | 12:23
Und was versprichst du dir von einen vom 450€ Job erworbene Erwerbsminderungsrente? 80€ im Monat, oder wie? Ansonsten wird die Erwerbsminderungsrente meist bist zum letzten Rehaantrag bzw 7 Monate nach ersten Tag krankschreiben berechnet ( falls du damals keine Rehaaufforderung bekommen hast)
senf-dazuam 19.06.2019 | 09:37
Hallo Sabine! Rentenbeiträge, die nach Beginn der EM-Rente anfallen, zählen nicht für die EM-Rente. Die enthält für die Zeit ab Rentenbeginn bis zum Alter von 6x Jahren einen Zurechnungszeit. Die tatsächlich angefallenen Beiträge zahlen dann (wenn Sie den Wert der Zurechnungszeit übersteigen oder nach der Zurechnungszeit anfallen) für die Altersrente.
Sabineam 19.06.2019 | 09:04
Hallo zusammen, jetzt ist es tatsächlich passiert. Die volle Erwerbsminderung wurde zuerkannt. Leider jedoch, wie befürchtet, fast 15 Jahre rückwirkend zu einem Zeitpunkt wo kein Anspruch bestand. Widerspruch ist vorbereitet und dann mal schauen wie die Begründung lautet. Wie ich ja schon schrieb gab es davor und danach auch gleiche medizinische Ereignisse die eine Erwerbsminderung begründen könnten, dann hätte jedoch Anspruch auf eine Rente bestanden. Meine Frage jetzt: Was passiert mit meinen bis Heute erworbenen Rentenansprüchen? Liebe Grüße Sabine
Sabineam 19.06.2019 | 10:09
senf-dazu schrieb

Hallo Sabine!

Rentenbeiträge, die nach Beginn der EM-Rente anfallen, zählen nicht für die EM-Rente. Die enthält für die Zeit ab Rentenbeginn bis zum Alter von 6x Jahren einen Zurechnungszeit.

Die tatsächlich angefallenen Beiträge zahlen dann (wenn Sie den Wert der Zurechnungszeit übersteigen oder nach der Zurechnungszeit anfallen) für die Altersrente.

Hallo, eine EM-Rente bekomme ich ja eben nicht weil die DRV festgestellt hat das der Eintritt der Erwerbsminderung genau in einem Zeitraum liegt wo ich keinen Anspruch auf eine Rente hatte. Ich hab jetzt nur Angst das meine bis jetzt erworbenen Ansprüche verfallen sind wenn ich dann mit 6x in Rente gehen möchte.
santanderam 19.06.2019 | 10:13
Ihre Rentenansprüche werden nicht verfallen.
W°lfgangam 19.06.2019 | 19:21
Sabine schrieb

Hallo zusammen,

jetzt ist es tatsächlich passiert. Die volle Erwerbsminderung wurde zuerkannt. Leider jedoch, wie befürchtet, fast 15 Jahre rückwirkend zu einem Zeitpunkt wo kein Anspruch bestand.

Widerspruch ist vorbereitet und dann mal schauen wie die Begründung lautet. Wie ich ja schon schrieb gab es davor und danach auch gleiche medizinische Ereignisse die eine Erwerbsminderung begründen könnten, dann hätte jedoch Anspruch auf eine Rente bestanden.

Meine Frage jetzt: Was passiert mit meinen bis Heute erworbenen Rentenansprüchen?

Liebe Grüße

Sabine

Hallo Sabine, sollte es eine volle EM _auf Dauer/unbefristet_ sein, könnte Ihnen Grundsicherung vom örtlichen Sozialamt zustehen - sofern die Einkommens- und Vermögenssituation, in Summe mit ggf. Ehegatten/Lebenspartner-Einkommen - das aus Sicht 'Bedürftigkeit' für diese Sozialleistung ermöglicht. Da Sie bisher nur ein Minijobeinkommen erzielt haben, werden Sie das sicher schon geklärt haben ...dann zumindest über das bisher 'zuständige' Jobcenter für ergänzende Sozialleistungen. Zur 'doppelten' Beruhigung: Rentenansprüche verfallen dann für Sie, wenn Sie sie nicht selbst erleben ;-) Sie sollten sich vorsorglich informieren gehen, wann genau die/welche Altersrente möglich ist. Ich denke hier insbesondere auch an die frühestmögliche Altersrente für schwerbehinderte Menschen (nur ab GdB 50), sofern 35 Versicherungsjahre vorliegen werden - und wegen der 35 Jahre, ob Sie die erreichen werden. Der laufende Minijob scheint ja versicherungspflichtig zu sein/gut so – damit erhöht sich Ihre Wartezeit/Mindestversicherung um jeweils volle 12 Monate im Minijobjahr. Gruß w.
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