Hallo Sabine,
Sie haben sich Ihre Frage eigentlich schon selbst beantwortet. Sollte die Rentenversicherung feststellen, dass bei Ihnen Erwerbsminderung bereits in einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit von 5 Jahren, 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) nicht erfüllen und diese auch nicht als erfüllt gelten, haben Sie keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
Eine Besonderheit gilt, wenn Sie bereits vor Erfüllung der Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind. Dann haben Sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, sobald Sie die Wartezeit von 20 Jahren mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten erfüllen.
Und was versprichst du dir von einen vom 450€ Job erworbene Erwerbsminderungsrente? 80€ im Monat, oder wie?
Ansonsten wird die Erwerbsminderungsrente meist bist zum letzten Rehaantrag bzw 7 Monate nach ersten Tag krankschreiben berechnet ( falls du damals keine Rehaaufforderung bekommen hast)
Hallo Sabine!
Rentenbeiträge, die nach Beginn der EM-Rente anfallen, zählen nicht für die EM-Rente. Die enthält für die Zeit ab Rentenbeginn bis zum Alter von 6x Jahren einen Zurechnungszeit.
Die tatsächlich angefallenen Beiträge zahlen dann (wenn Sie den Wert der Zurechnungszeit übersteigen oder nach der Zurechnungszeit anfallen) für die Altersrente.
Hallo zusammen,
jetzt ist es tatsächlich passiert. Die volle Erwerbsminderung wurde zuerkannt. Leider jedoch, wie befürchtet, fast 15 Jahre rückwirkend zu einem Zeitpunkt wo kein Anspruch bestand.
Widerspruch ist vorbereitet und dann mal schauen wie die Begründung lautet. Wie ich ja schon schrieb gab es davor und danach auch gleiche medizinische Ereignisse die eine Erwerbsminderung begründen könnten, dann hätte jedoch Anspruch auf eine Rente bestanden.
Meine Frage jetzt: Was passiert mit meinen bis Heute erworbenen Rentenansprüchen?
Liebe Grüße
Sabine
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