Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten zu können, muss man unter anderem in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwersminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt haben. Verzichten Sie bei bei der Aufnahme ihres Minijobs im Jan. 2013 auf die Versicherungsfreiheit und stocken Sie die Beiträge auf, können Sie sich weiterhin den Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten.Es reicht aus, wenn Sie im Jan. 2013 auf die Versicherungsfreiheit verzichten, wenn Sie bis 31.12.2010 versicherungspflichtig beschäftigt waren.