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Experten-Antwort

Anspruch auf EU-Rente?

von Steffi23.10.2011 | 18:31
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vielleicht kann mir jemand helfen bzw. sagen, ob ich Anspruch auf EU-Rente habe. Ich werde demnächst 28 Jahre alt und war bisher noch nie arbeiten. Dieser Zustand liegt nicht an mir, sondern an meinem Lebenslauf bzw. schweren traumatischen Erlebnissen wie sexueller Missbrauch, Mobbing sowie katastrophale Familienverhältnisse in meiner Kindheit und den damit verbundenen schweren psychischen Störungen, die sich 2008 bemerkbar gemacht und mich mittlerweile schon dreimal monatelang ins Krankenhaus gebracht haben. -2004 schulischer Teil Fachhochschulreife mit Abgang 13. Klasse vom Gymnasium -2004-2006 schulische Ausbildung und damit verbunden betrieblichen Teil der Fachhochschulreife -2007-2008 Studium -2008 psychisch krank geworden --> 1. Klinikaufenthalt (12 Wochen) --> Abbruch meines Studiums -ambulante Therapie -2009/10 schulische Ausbildung --> innerhalb der Ausbildung weitere stationäre Therapie von ca. 7 Wochen und erneuter Abbruch der Ausbildung --> HartzIV-Empfänger (stand auch kurz vor Sozialhilfe) -2010 kurze ambulante Therapie und weitere stationäre Therapie von ca. 7 Wochen -derzeit ambulante Therapie --> weitere stationäre Therapie möglich, da mich mein Therapeut auf arbeitsunfähig einstuft -Anfang 2012 wird seitens des Arbeitsamts eine Arbeitsgutachten erstellt, um zu entscheiden, ob mir eine Umschulung gewehrt werden kann --> vereinzelte Arbeitsbereiche fallen schon raus --> Sozialwesenbereich auf Grund meiner kranken Psyche und Gastronomie auf Grund meiner Neurodermites Ich habe bis heute noch nicht einen Cent in die Rentenkasse einzahlen können und für mich scheinen keine gesetzlichen Hilfen möglich zu sein, zu mal ich auch keinen Anspruch auf OEG habe, weil der Typ, der mich jahelang misssbraucht hat, nicht angeklagt wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wer mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung.

Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.

Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfeträgers.

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5 Antworten

???am 24.10.2011 | 08:20
Da Sie bisher noch gar keinen (Pflicht)Beitrag an die DRV gezahlt haben, kann auch kein Leistungsanspruch entstehen. Evtl. besteht Anspruch auf Grundsicherung für Erwerbsgeminderte. Da die AfA jedoch eine Umschulung für möglich hält, schätze ich Ihr Chancen auch hier nicht sehr hoch ein.
Steffiam 24.10.2011 | 09:12
danke für ihre antwort. es steht noch nicht mal fest, ob ich eine umschulun ggewährt bekomme. mein therapeut hält mich jedenfalls für arbeitsunfähig. langsam weiß ich auch nicht mehr was ich machen soll. nicht arbeitsfähig, kein oeg, keine rente...was soll ich noch hier auf dieser welt?
Steffiam 24.10.2011 | 11:35
danke, aber liegt diese grundsicherung nicht auf dem niveau von hartziv bzw. sozialgeld. wie verhält sich alles? gibt es hartziv neben auch erwerbsminderung oder schließt sich alles aus?
Myriam 24.10.2011 | 15:53
Bis Ende 2010 wurden bei ALG II noch Pflichtbeiträge zur RV entrichtet, dadurch kannst Du einen Anspruch auf eine EM-Rente haben. Die fällt dann allerdings so niedrig aus, daß Du zusätzlich noch Grusi / HLU beziehen mußt und das ist ein Abstieg gegenüber ALG II. Fragen dazu stell z.B. hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/
Alltagsbegleiteram 24.10.2011 | 16:22
Sie haben Recht, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung für Alleinstehende bewegt sich prinzipiell auf Hartz IV- Niveau. Allerdings sind die Freibeträge für bestehendes Vermögen dabei weitaus niedriger. Daher muss z.B. die Altersvorsorge vor dem Antrag auf Grundsicherung zunächst zum Großteil aufgebraucht werden. Wie Herr Westerwelle einmal sagte: „Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet.“ Eine Grundrente für jedermann gibt es in Deutschland leider nicht. Sie müssen also die Grundsicherung jährlich neu beantragen und entsprechende Belege einreichen. Wenn erwachsene Erwerbsunfähige (auch über 25 Jahre) im Haushalt der Eltern leben, erhalten sie nur 80% des Eckregelsatzes, also zur Zeit ca 70,- Euro weniger als gleichaltrige Erwerbsfähige (Hartz IV), die im Haushalt der Eltern leben. Die Regierung geht davon aus, dass die Ausgaben von Behinderten geringer gehalten werden können, als die von Nichtbehinderten, da ihnen weniger Möglichkeiten geboten werden, am öffentlichen Leben teilzuhaben.
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