Wer mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung.
Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.
Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfeträgers.