Habe ich mit einer Altersrente wegen Schwerbehinderung ( 62 J, 50 % ) bei einer Rente von 650€ und einer Miete von 350€ Anspruch auf Grundsicherung?
Oder muss man mit einer solchen Rentenart zu einem anderen Amt?
Habe ich mit einer Altersrente wegen Schwerbehinderung ( 62 J, 50 % ) bei einer Rente von 650€ und einer Miete von 350€ Anspruch auf Grundsicherung?
Oder muss man mit einer solchen Rentenart zu einem anderen Amt?
Da Sie nicht mehr Erwerbsfähig sind,haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII durch das Sozialamt.
Das Ergebnis ist zwar richtig, die Begründung aber totaler Käse...
Grundsicherung gibt es gem. SGB XII im Alter und bei Erwerbsminderung.
Reicht die eigene Altersrente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern, so steht Ihnen die entsprechende Grundsicherung möglicherweise zu.
Haben Sie ein Informationsblatt bei Ihrem Rentenbescheid zur Grundsicherung gefunden? Standardmäßig wird ein solches dem Bescheid bei geringen Rentenhöhen beigefügt.
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