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Anspruch auf Halbwaisenrente

von Steffi8920.06.2009 | 12:36
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Hallo! Ich liege derzeit im Klinsch mit meiner Rentenstelle und befinde mich in einem Widerspruchsverfahren (indem die Rentenstelle versehentlich gezahlte Rente von mir zurückverlangt, ). Jedanfalls habe ich vor kurzem ein PRaktikum in einem Onlinemagazin absolviert(und damit wäre ich quasi "quitt" mit der Rentenstelle), dass perfekt zu meinem angestrebten Studium passt (aber nicht zwingend vorgeschrieben ist). Ich habe jedoch die Mögilchkeit das Praktikum als Studienleistung anrechnen zu lassen, worauf ich mir acuh gute Chancen ausrechne. (Das Bewerbungsverfahren für den Studiengang selbst ist allerdings noch nicht beendet) Jetzt meine Frage, würde die Anrechnung meines Vorpraktikums "beweisen", dass das PRaktikum mindestens erwünscht ist und ich Rentenanspruch habe? Mit dieser schwammigen Formulierung kann ich so gar nicht viel anfangen. Ein Professor hat mir mit eben dieser Begründung am Telefon gesagt, das PRaktikum wäre sogar mehr als erwünscht wenn es angerechnet werden würde. Bzw. schon die Möglichkeit der Anrechnung zeigt das Vorpraktika definitiv erwünscht sind... Bin ich bei Anrechnung im Recht ? Und was genau hat es mit der Formulierung erwünscht auf sich? Ich hoffe sehr sie können mir weiterhelfen!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Steffi89,

für die Gewährung der Waisenrente während des Praktikums wäre es hilfreich, wenn das nachfolgende Ausbildungsinstitut schriftlich erklärte, dass das Praktikum für die nachfolgende Ausbildung erwünscht sei.

4 Antworten

Steffi89am 20.06.2009 | 12:49
Zur Erklärung, ich habe mein Abitur im Juli 2008 absolviert (war zwischenzeitlich im Ausland) und bin 20.
-_-am 20.06.2009 | 21:35
Leistet eine Waise ein Praktikum ab, so ist zu prüfen, ob tatsächlich ein Ausbildungscharakter gegeben ist und nicht lediglich eine gering oder nicht bezahlte Beschäftigung vorliegt. Auch darf das Praktikum - sofern es nicht Bestandteil einer berufsvorbereitenden Maßnahme ist - nicht lediglich dazu dienen, die Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben. Für alle Praktika gilt, dass Berufsausbildung nur für den Zeitraum anzuerkennen ist, in dem sie tatsächlich zwingend vorgeschrieben sind bzw. verlangt, gewünscht oder empfohlen werden. Darüber hinaus gehende "freiwillige" Praktika können nicht als Ausbildung anerkannt werden. Werden während der Praktikantenzeiten volles Arbeitsentgelt oder volle Dienstbezüge geleistet, liegt keine Berufsausbildung vor. So liegt z. B. entsprechend der Auffassung des BSG während der Ableistung eines für das Ingenieurstudium vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen eines normalen Beschäftigungsverhältnisses als Montage- bzw. Laborhelfer bei voller Arbeitsentgeltzahlung Berufsausbildung nicht vor (ISRV:RE:12 RJ 328/69). Eine tarifliche Entlohnung nach einem "Tarifvertrag für Praktikanten etc." steht der Annahme von Ausbildung nicht entgegen. Anders verhält es sich nur, wenn die Entlohnung nach einem "Tarifvertrag für Beschäftigte" erfolgt, der Praktikant also das gleiche Entgelt wie ein "normaler" Beschäftigter erhält. Leider haben Sie den Grund der Überzahlung nicht angegeben. Haben Sie während des Praktikums Entgelt erhalten? Guckst hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Steffi89am 21.06.2009 | 00:06
Nein die Rentenstelle hat trotz schriftlicher Ankündigung direkt nach dem Abitur die Halbwaisenrente versehentlich 2 Monate lang weitergezahlt. Ich habe absolut nichts verdient bei dem Praktikum. Es war zwar freiwillig.... Aber ist es nicht eine Ausbildungsmaßnahme, wenn es mir fürs Studium als Studienleistung angerechnet wird? Dann wäre mein Praktikum doch eine Studienleistung??...im Nachhinein? Und wenn es Teil des Studiums wird wäre es doch Ausbildung? Womit bei Anrechnung als Studienleistung Anspruch besteht?!?! ICh versuche wirklich meine "freie" Zeit in sinnvolle Aktivitäten zu investieren....aber irgendwoher muss auch das Geld für meinen Studienanfang kommen....400 euro kann ich da leider nicht so mir nichts dir nichts entbehren.... Deshalb werde ich es der Rentenstelle mit Sicherheit nicht so leicht machen wie sies gern hätten!
Steffi89am 22.06.2009 | 10:17
Hallo! Vielen Dank. Ich werde dann wohl bei Anrechnung einfach versuchen nochmal eine schriftliche Bestätigung dafür zu bekommen, dass Vorpraktika erwünscht sind. Gruß, Steffi
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