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Anspruch auf Halbwaisenrente während ALG1 und später Schulzeit

von Schulgänger03.02.2009 | 15:48
2203 Ansichten
4 Antworten

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Wenn Person x einen Arbeitsvertrag hat, welcher zum 01-05-2009 ausläuft, 24 Jahre ist (seit abgeschlossenen Ausbildung Mai 2006 durchgehend beschäftigt), steht während dem Bezug von ALG 1 (bis Schulbeginn (2ter Bildungsweg) Mitte August 2009) Halbwaisenrente zu? Und während der Schulzeit (nis vorraussichtlich Mai 2011- dann 26 Jahre)? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Anspruch auf Halbwaisenrente steht erst ab Schulbeginn wieder zu, sofern die schulische Ausbildung mindestens einen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert. Allerdings wäre gemäß §97 SGB VI das Arbeitslosengeld, sofern es den Freibetrag von 467,46 Euro (eventuell erhöht pro Kind um 148,74 Euro) überschreitet auf die Waisenrente anzurechnen

3 Antworten

Schadeam 03.02.2009 | 16:44
nein, der künftige Schüler kann ja bis zum Tag vor dem Schulbeginn ganz normal arbeiten und selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen.
Kikaam 03.02.2009 | 19:25
Hallo, schauen Sie doch mal unter dem Datum 31.1.08, Niza 85, da ist eine Fragestellung zur Halbwaisenrente. Vielleicht finden Sie da eine Antwort.
Jonasam 04.02.2009 | 08:26
Hallo Schulgänger! Die Person X hat keinen Anspruch auf eine Zahlung der Halbwaisenrente während des Bezuges von ALG 1. Den Anspruch hat sie erst, wenn Sie wieder zur Schule geht. MfG Jonas
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