Anspruch auf Halbwaisenrente zwischen Ausbildung und Studium

von
Lea

Hallo,

ich befinde mich zur Zeit im zweiten Ausbildungsjahr und möchte meine Ausbildung zum 30.08.2016 zugunsten eines Studiums abbrechen, das am 01.10.2016 beginnt. In dieser Zwischenzeit möchte ich jobben gehen, bleibt mir die Rente für September und das Studium erhalten?

von
Nahla

Soweit ich weiß ja, weil zwischen beiden Ausbildungsabschnitten weniger als vier Monate liegen.

von
ergtz

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=31211

Experten-Antwort

Dem Beitrag von ergtz kann zugestimmt werden. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann eine Waisenrente auch für die Zeit zwischen zwei Ausbildungen gewährt werden, wenn die nachfolgende Ausbildung spätestens am 1. Tag des 5. Monats nach dem Monat der Beendigung der vorangegangenen Ausbildung beginnt (Übergangszeit von 4 Monaten).

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