Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anspruch auf Halbwaisenrente

von Jürgen F.25.01.2014 | 09:19
1457 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, da mir hier schon einmal sehr kompetent von einigen schlauen Leuten geholfen wurde, habe ich noch einmal ein Anliegen. Der Fall: (Waise über 18 ) August 2012 – Beginn einer Berufsausbildung Februar 2013 – Insolvenzanmeldung des Unternehmens April 2013 – ausbildungssuchend gemeldet (bis Oktober 2013) Arbeitslosengeld bezogen Juli 2013 – offizielle Kündigung Oktober 2013 – angefangen zu studieren Es wurde durchgängig bis Oktober 2013 (sprich bis Beginn des Studiums) noch regelmäßig die Berufsschule besucht. Zeitgleich wurde nach einer Ausbildungsstelle gesucht(Fortsetzung der Ausbildung). Von Februar 2013 bis zur Kündigung im Juli 2013 wurde insolvenzbedingt nicht mehr im Ausbildungsbetrieb gearbeitet. Es geht darum, ob während dieses ganzen Zeitraumes, sprich von der Insolvenzanmeldung im Februar 2013 bis zum Beginn des Studiums im Oktober 2013 ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht. Vielen lieben Dank im Voraus.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.01.2014 | 11:39

Hallo Jürgen F.,

aufgrund Ihrer heutigen Antwort gehen wir davon aus, das Ihre Anfrage erledigt ist.

Experten-Antwortam 27.01.2014 | 16:04

5 Antworten

KSCam 25.01.2014 | 18:31
Sie waren in der fraglichen Zeit micht in Ausbildung, also nein. Irgendein Überbrückungsjob wäre in dieser Zeit doch sicher zu finden gewesen für einen intelligenten jungen Menschen, der inzwischen studiert?
Jürgen F.am 27.01.2014 | 10:19
ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so einfach als "nicht in Ausbildung" abgetan werden kann. Ist allerdings auch eine schwierige Angelegenheit.
sabam 27.01.2014 | 10:41
In der rechtlichen Arbeitsanweisung der Regionalträger zu § 48 SGB VI Waisenrente steht folgendes: R5.2.1.6.4 Insolvenz der Firma Wird ein Ausbildungsverhältnis wegen Insolvenz der Firma abgebrochen, kann die Waisenrente nicht weitergezahlt werden. Das gilt selbst dann, wenn der Auszubildende nach Verlust seiner bisherigen Lehrstelle bei der Agentur für Arbeit für eine entsprechende neue Arbeitsstelle vorgemerkt ist, eine solche aber wegen der Arbeitsmarktlage nicht erhalten kann.
Jürgen F.am 27.01.2014 | 13:13
Sofern die Antwort aus Ihrer Sicht korrekt ist, dann ja. Vielen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026