Die Kraftfahrzeughilfe fällt unter die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Damit die Rentenversicherung solche Leistungen erbringt, ist zumindest das Ziel eine Tätigkeit aufzunehmen erforderlich. Hierzu kommen eventuell vermittlungsunterstützende Hilfen in Frage.
Die Kraftfahrzeughilfe gleicht eine Wegeunfähigkeit aus und soll ermöglichen, dass behinderte Menschen ihren Tätigkeitsort erreichen. Nach der KfzHV ist die Teilnahme am Berufsleben immer Voraussetzung für eine Leistungserbringung. Somit können Sie von keinem Sozialversicherungsträger Hilfe bei der Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges bekommen.