hallo,
vielleicht kann mir hier irgend ein mensch freundlicherweise seine erfahrungen mitteilen. auch wenn die rv nicht zuständig ist gibt es vielleicht jemanden im forum, der mir eine info zukommen lässt.
hier meine situation:
ich bin schwerbehindert (50%) und war bis sept. 2005 in teilzeit berufstätig.
gesundheitlich ging nichts mehr und ich musste den job aufgeben.
ich habe dann ein halbes jahr krankengeld bezogen und eine rente wegen voller erwerbsminderung ab april 2006 für 2 jahre zugesprochen bekommen.
im oktober 2007 habe ich einen antrag auf weiterbewilligung gestellt.
dieser antrag wird zur zeit geprüft und ein gutachter besuch steht mir noch bevor.
jetzt meine frage:
laut meinen sozialverband soll ich mich vorsorglich im januar (3 monate vor ablauf der rente) bei der zuständigen arge (oder reha-berater) als arbeitssuchend melden, damit keine ansprüche verlorengehen.
nun bin ich aber wegen arbeitsunfähigkeit in rente geschickt worden.
da widerspricht sich doch etwas oder?
kann ich mich nach ablauf der rente krankschreiben lassen und weiter mein krankengeld beziehen?
ich hätte noch einen krankengeldanspruch von circa 1 jahr.
es kann ja sein das seitens der rv abgelehnt wird. ich würde dann natürlich in den widerspruch gehen. aber diese zeit zum überbrücken müsste ich doch krankengeld beziehen können oder?
hat da jemand erfahrung?
wäre für nicht zu komplizierte antworten sehr dankbar :)
viele grüße
lalelu