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Experten-Antwort

Anspruch auf Krankengeld

von sunny06.02.2011 | 00:00
1517 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was bedeutet der Paragraf 46 Satz 1 Nr.2 SGB V. Was heisst das für jmd., der arb.unfähig zur reha kommt, arb.fähig entlassen wird und sich eigentlich dann bei der Arge melden müsste - am Tag nach der Entlassung aber von seinem Facharzt weiter AU geschrieben wird? Bekommt er dann auf Grund dieses Paragr. zwar erstmal weiter KG, dann aber in Höhe von Alg II - und nicht mehr in Höhe des vorher gezahlten ( höheren ) KG? Ist es anders , wenn er direkt am Entlassungstag von seinem Arzt AU geschrieben wurde?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2011 | 16:54

Dem Beitrag von Klemens wird zugestimmt. Im übrigen kann auch Ihre Krankenkasse Ihnen alles weitere erläutern.

2 Antworten

Schadeam 06.02.2011 | 09:10
Stellen Sie dieses Frage zur KG Berechnung doch bitte Ihrer Krankenkasse und nicht im Forum der Rentenversicherung. Wo lässt man doch gleich seine Schuhe reparieren? - ach ja, beim Bäcker -:)
Klemensam 06.02.2011 | 09:42
hier ist ihre Frage wirklich besser aufgehoben : www.krankenkassenforum.de
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