Ich habe das gesetzliche Renten Regelalter noch nicht erreicht, beziehe aber eine Rente aus einem Versorgungswerk.
Da ich das Regelalter noch nicht erreicht habe, muss ich Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Habe ich daher Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da die Nachfrage im meinem Betrieb extrem zurück gegangen ist?
03.11.2020, 09:59
von
he
03.11.2020, 10:01
von
Hä
Zitiert von: he
Ich habe das gesetzliche Renten Regelalter noch nicht erreicht, beziehe aber eine Rente aus einem Versorgungswerk.
Da ich das Regelalter noch nicht erreicht habe, muss ich Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Habe ich daher Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da die Nachfrage im meinem Betrieb extrem zurück gegangen ist?
Da ich das Regelalter noch nicht erreicht habe, muss ich Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Habe ich daher Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da die Nachfrage im meinem Betrieb extrem zurück gegangen ist?
Wo erkennen Sie denn da eine rentenrechtliche Frage?
03.11.2020, 10:41
Experten-Antwort
Hallo he, Sie haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit aus konjunkturellen Gründen kürzen muss, und dies bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt hat. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen in der Regel nichts veranlassen. Hinsichtlich Ihres konkreten Anspruches sollten Sie sich in erster Linie an Ihre Arbeitgeberin/Arbeitgeber oder nachrangig an die Agentur für Arbeit wenden.