Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anspruch auf Mütterrente?

von Margarete29.07.2014 | 09:41
1918 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Folgender Fall: F Frau verstorben am 08.07.2014. Witwerrente ab 08.2014, da Rentnerin. Altes Recht - Eheschließung 1946. Kein Anspruch auf Witwerrente, da eigene Altersrente zu hoch und Rente der Verst. zu niedrig. Frage: 8.2014 - 10.2014 keine Anrechnung eigenes Einkomme, Witwerrente wird in voller Höhe ausgezahlt. Hat der Witwer noch Anspruch auf die Mütterrente ab 01.07.2014? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, der Witwer profitiert auch von der sogenannten Mütterrente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

=//=am 29.07.2014 | 09:50
Ja, da am 30.06.2014 ein Rentenanspruch (Altersrente) bestand. Da die Verstorbene vermutlich vor 1921 geboren war, erhöhen sich die Kindererziehungsleistungen (KLG) je Kind von 28,61 EUR auf 57,22 EUR (von 26,39 EUR auf 52,78 EUR Ost). Die erhöhten KLG werden auch bei der Witwerrente berücksichtigt. Das Ganze wird ohne Antrag des Witwers festgestellt.
Schießl Konradam 29.07.2014 | 09:51
Nein ! MfG.
Kai-Uweam 29.07.2014 | 11:05
Die Antwort "Nein" ist purer Blödsinn. Natürlich besteht Anspruch auf die erweitere rentenrechtliche Bewertung der Kindererziehungszeiten( umgangssprachlich Mütterrente). Sie dürfen die "Mütterrente" nicht als eigene Rentenleistung sehen, grob gesagt geht es nur darum, die Rente pro Kind um einen Entgeltpunkt zu erhöhen. Aus dem vorliegenden Fall ergibt sich, dass die Hinterbliebenenrente nach dem 30.06.2014 begonnen hat. Alle Renten mit Rentenbeginn 1.7.14 aufwärts haben die zusätzlichen Punkte bereits inbegriffen. D.h. zum einen: Die H-Rente im Sterbevierteljahr enthielt zusätzliche Entgeltpunkte ("Mütterrente") D.h. zum anderen: Nach dem Sterbevierteljahr wird es keine laufende Rentenleistung oder eine Nachzahlung aufgrund des neuen Gesetzes geben. MfG
Margareteam 29.07.2014 | 10:54
Ja - Nein ? Begründung wäre schön. Besteht der Anspruch auf Mütterrente nur für den Monat Juli, da Frau im Juli verstorben ist, oder für das ganze Sterbevierteljahr?
Katjaam 29.07.2014 | 11:04
Die Antwort von Schießl ist auf jeden Fall falsch. Die Antwort von =//= wirft eine Frage auf die nicht unwichtig ist. Welcher Jahrgang war denn die Verstorbene. Näheres danach. Katja
Margareteam 29.07.2014 | 11:09
Aha, also ja. Verstorbene war Jahrgang 1924.
Katjaam 30.07.2014 | 10:44
Hallo @Margarete, Ihre Frage ist ja inzwischen korrekt beantwortet. Entscheidend ist aber, das die Verstorbene nicht vor dem 1.1.1921 geboren ist. Sonst wären die Antworten falsch da es Kindererziehungszeiten erst für die Geburtsjahrgänge ab 1921 gibt. Für die Jahrgänge vor 1921 gibt es die "Kindererziehungsleistung", damals als Rente für "Trümmerfrauen" bezeichnet. Diese Leistung ist keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, auch wenn sie aus Verwaltungsgründen von der DRV ausbezahlt wird. Diese Leistung fällt mit Ablauf des Sterbemonats weg. Eine "Mitnahme" in die Witwerrente gäbe es hier nicht. Katja
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026