Hallo Markus,
die Regelaltersrentenbeginn ist bei Ihrer Mutter der 01.05.2014. Ist der Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle gestellt worden, dann wird dort die Rentenantragstellung statistisch erfasst. Normalerweise sollte die Antragstellung nachvollzogen werden können. Sollte der Rentenbescheid bis Ende Juli nicht vorliegen oder keine anderen Nachweise, dass der Antrag bearbeitet wird, dann sollten Sie ggfs. nochmals beim Sachbearbeiter nach dem Sachstand fragen.
Die „Mütterrente“ wird im Bescheid dann vermutlich noch nicht enthalten sein. Es kann durch aus noch die ganze zweite Jahreshälfte dauern, bis der Rentenversicherungsträger die monatliche Auszahlung zusammen mit der laufenden Rente vornehmen wird. Für die zeit ab 01.07.2014 wird es dann eine entsprechend große Nachzahlung geben.