guten tag erstmal,
die umwandlung der erwerbsunfähigkeitsrente zur regelaltersrente ist vollzogen und eine erhöhung von knapp 10% wurde aufgrund von neu eingerechneten kindererziehungszeiten kam zustande.
nun meine frage / bitte, habe ich aufgrunddessen ein anspruch auf eine nachzahlung?
das zusätzliche kind wurde damals (vor 10 jahren) nicht mit einbezogen in die erwerbsunfähigkeitsrente, nun jedoch schon.
danke im voraus,
mfg