Anspruch auf Reha

von
Frank 59

Liebe Experten, kurze Frage:
Hat ein freiwillig Versicherter Anspruch auf Reha? Allgemeine Wartezeit ist erfüllt.

Vielen Dank im Voraus!

Experten-Antwort

Hallo Frank,
auf eine vielschichtige Frage der Versuch einer kurzen Antwort: Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine med. Reha liegen a u c h vor, sofern Erwerbsminderung vorliegt, bzw. droht und die allg. Vorversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt ist. Bei dieser Vorversicherungszeit werden auch Zeiten der frw. Beitragszahlung berücksichtigt.

von
Ursula

Hallo,

wäre denn dann die Ablehnung einer mediz. Reha, wenn der Antragsteller erwerbsgemindert ist und die Wartezeit erfüllt hat, rechtlich anfechtbar? Bzw. würde dies als Begründung beim Widerspruch der Ablehnung ausreichen?

Gruß Ursula

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