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Anspruch auf Rente bzw. Teilerwerbslosenrente??

von Moni11.09.2007 | 13:54
1973 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, habe versucht mich hier etwas schlau zu machen über den Anspruch auf Rente und bin jetzt erst recht verunsichert. Ich habe 17 Jahre Rente eingezahlt. Seit 2004 bin ich ohne Arbeit, von der Krankenkasse bin ich in der Zwischenzeit ausgesteuert und habe zwischendurch einmal für 7 Monate Übergangsgeld für eine medizinische Reha und einmal 12 Monate Übergangsgeld für eine berufliche Reha erhalten. Da sich mein Zustand aber noch nicht soweit stabilisiert hat, das ich auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeitsfähig bin, habe ich nach Rücksprache mit meinem REHA Berater Rente beantragt. Nun meine Frage. Hab ich überhaupt Anspruch auf Rente bzw. Erwerbslosenrente? Da ich ja in den letzten 5 Jahren keine 36 Monate gearbeitet hab? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.09.2007 | 15:54

Die versicherungsrechtliche Voraussetzung "in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge" meint sämtliche Pflichtbeiträge.

Also auch solche aufgrund Sozialleistungsbezugs.

1 Antworten

???am 11.09.2007 | 14:40
Lassen Sie sich nicht irritieren. Es sind nicht 36 Monate Erwerbstätigkeit gefordert, sondern 36 Monate Pflichtbeiträge. Dazu zählen derzeit auch Zeiten des Krankengeld-, Übergangsgeld- sowie Arbeitslosengeldbezugesbezuges. Der 5-Jahres-Zeitraum kann auch aufgrund bestimmter Tatbestände verlängert werden. Wenn Sie sicher gehen wollen, fragen Sie doch bei Ihrem Sachbearbeiter nach.
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