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Anspruch auf Rente nach Ableben des Partners trotz getrenntem Wohnsitz

von Serophine20.06.2008 | 18:19
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5 Antworten

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Hallo, mein Mutter bat mich folgedes zu recherchieren. Meine Eltern leben seit 3 Jahren getrennt. Mein Vater in Deutschland, meine Mutter ist nach Polen gezogen (sie ist Polin). Das Verhältnis ist sehr gut, sie sehen sich weiterhin so oft sie können. Der Umzug hatte private Gründe. Bei der Abmeldung im Einwohnermeldeamt mußte meine Mutter unterschreiben, daß die beiden ab nun getrennt von Tisch & Bett wohnen - sonst wäre die Abmeldung nicht möglich gewesen (laut Aussage der Beamtin). Nun machen sich beide Sorgen, ob meine Mutter nach dem Ableben meines Vaters (der bereits Renter ist) Anspruch auf seine Rente hätte. Sie hat fast ihr ganzes Leben für unsere Erziehung geopfert und würde keine eigene Rente erhalten (noch ist sie nicht im Rentenalter). Wie schaut die Rechtslage aus? Und in welchem Gesetzestext ist sowas enthalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Serophine,

es ist nur erforderlich das die beiden Ehepartner rechtsgültig miteinander verheiratet sind, nicht wo sie wohnen.

Die Gesetzesgrundlage ist der § 46 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).

4 Antworten

KSCam 20.06.2008 | 21:43
wenn eine gültige Ehe besteht, ist die Mutter, wenn der Ehemann stirbt eine "ganz normale Witwe". Und die hat einen Witwenrentenanspruch. Ob die beiden zusammenleben, interessiert die RV nicht. Und Polen ist ein EU Staat, da sollte kein Problem bestehen. Und wenn Sie es nicht glauben, starten Sie doch ganz einfach eine Anfrage an den Rententräger, der die Rente Ihres Vaters zahlt....
LSam 22.06.2008 | 09:59
Serophine, mit Bezug auf Hinweis von KSC, Anfrage an zuständigen RV-Träger zu richten als Anmerkung von mir, die Gegebenheit des getrennten Aufenthalts bzw. Wohnsitzes nicht als Dauerzustand von vornherein zu erklären, sondern zu erfragen, ob es rechtliche Probleme hinsichtlich Witwenrentenzahlung gibt, wenn zum Zeitpunkt des Todes der Hinterbliebenen Ehepartner in einem anderen EU-Staat lebt.
Rosannaam 23.06.2008 | 09:36
Wie @KSC schon schrieb, ist es VÖLLIG uninteressant, ob die Witwe in einer anderen Stadt oder einem anderen Land lebt. Wichtig ist lediglich, dass zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe bestand.
Josefam 26.06.2008 | 13:10
An LS, betr. früheren Beitrag; ich danke Ihnen, daß auch Sie mich ermuntert haben, weiterzuzmachen. Ich habe inzwischen auch das erste Fachschuljahr anerkannt bekommen.
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