Liebe Leserinnen und Leser,
wir dulden keine politischen Diskussionen und Anfeindungen. Deswegen habe ich einige Beiträge gelöscht.
Viele Grüße
Ihr Admin
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Ihr Admin
Stellen Sie einen Antrag und warten das Ergebnis ab. Mehr war von vornherein als Antwort nicht zu erwarten.Hallo, ich beziehe seit über 10 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente, die anfangs immer befristet war und mir aufgrund verschlossenen Arbeitsmarkt gewährt wurde. Ich galt als 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig. Meine Diagnose lautet paranoide Schizophrenie. Als letztes war ich im Eingangsverfahren in einer WfbM beschäftigt. Diese Maßnahme habe ich abgebrochen. Nun wurde mir auf Antrag der Verlängerung der vollen "Arbeitsmarktrente", eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt! Ich bin 37 Jahre alt und habe mich noch nicht aufgegeben!!!! Mir geht es in dieser perspektivlosen Lage von Tag zu Tag schlechter, sodass ich mich demnächst wieder stationär behandeln lassen muss. Nun stellt sich mir die Frage, wie es in Zukunft weitergehen soll. Ich habe bereits zwei RPK-Maßnahmen, eine Eignungsabklärung, psychosomatische Reha hinter mir. Mein Zustand hat sich dadurch immer verbessert aber habe das Ziel einer beruflichen Wiedereingliederung nicht geschafft. Habe ich bei der DRV Baden-Württemberg, in meiner Lager als Dauerrentner, einen Anspruch auf eine RPK-Maßnahme oder ist die Krankenkasse zuständig? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. MfGHallo ausgemustert, da für die Kostenübernahme von RPK-Maßnahmen die versicherungsrechtlichen und die persönlichen Voraussetzungen nach §§ 10 & 11 SGB VI als eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorliegen müssen, sollte eine Kostenübernahme aufgrund Ihres Rentenbezuges wegen voller Erwerbsminderng auf Dauer eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger ausscheiden und die Krankenkasse für die Leistung zuständig sein. Bei Bezug einer Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung sind die persönlichen Voraussetzungen in der Regel nicht mehr erfüllt. Es wird daherempfohlen, direkt bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherun
Vielen Dank ans Expertenteam für die Beantwortung der Kernfrage. Fazit Sie kennen doch gar nicht den Ablauf einer Beantragung einer RPK-MASSNAHME also halten Sie sich doch einfach aus diesem Thema raus. MfGHallo ausgemustert, da für die Kostenübernahme von RPK-Maßnahmen die versicherungsrechtlichen und die persönlichen Voraussetzungen nach §§ 10 & 11 SGB VI als eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorliegen müssen, sollte eine Kostenübernahme aufgrund Ihres Rentenbezuges wegen voller Erwerbsminderng auf Dauer eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger ausscheiden und die Krankenkasse für die Leistung zuständig sein. Bei Bezug einer Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung sind die persönlichen Voraussetzungen in der Regel nicht mehr erfüllt. Es wird daherempfohlen, direkt bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherunStellen Sie einen Antrag und warten das Ergebnis ab. Mehr war von vornherein als Antwort nicht zu erwarten.
Sie dagegen scheinbar ja bestens. Die wievielte RPK wollen Sie jetzt ohne Erfolg versuchen?Vielen Dank ans Expertenteam für die Beantwortung der Kernfrage. Fazit Sie kennen doch gar nicht den Ablauf einer Beantragung einer RPK-MASSNAHME also halten Sie sich doch einfach aus diesem Thema raus. MfGStellen Sie einen Antrag und warten das Ergebnis ab. Mehr war von vornherein als Antwort nicht zu erwarten.Hallo, ich beziehe seit über 10 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente, die anfangs immer befristet war und mir aufgrund verschlossenen Arbeitsmarkt gewährt wurde. Ich galt als 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig. Meine Diagnose lautet paranoide Schizophrenie. Als letztes war ich im Eingangsverfahren in einer WfbM beschäftigt. Diese Maßnahme habe ich abgebrochen. Nun wurde mir auf Antrag der Verlängerung der vollen "Arbeitsmarktrente", eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt! Ich bin 37 Jahre alt und habe mich noch nicht aufgegeben!!!! Mir geht es in dieser perspektivlosen Lage von Tag zu Tag schlechter, sodass ich mich demnächst wieder stationär behandeln lassen muss. Nun stellt sich mir die Frage, wie es in Zukunft weitergehen soll. Ich habe bereits zwei RPK-Maßnahmen, eine Eignungsabklärung, psychosomatische Reha hinter mir. Mein Zustand hat sich dadurch immer verbessert aber habe das Ziel einer beruflichen Wiedereingliederung nicht geschafft. Habe ich bei der DRV Baden-Württemberg, in meiner Lager als Dauerrentner, einen Anspruch auf eine RPK-Maßnahme oder ist die Krankenkasse zuständig? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. MfGHallo ausgemustert, da für die Kostenübernahme von RPK-Maßnahmen die versicherungsrechtlichen und die persönlichen Voraussetzungen nach §§ 10 & 11 SGB VI als eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorliegen müssen, sollte eine Kostenübernahme aufgrund Ihres Rentenbezuges wegen voller Erwerbsminderng auf Dauer eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger ausscheiden und die Krankenkasse für die Leistung zuständig sein. Bei Bezug einer Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung sind die persönlichen Voraussetzungen in der Regel nicht mehr erfüllt. Es wird daherempfohlen, direkt bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherun
Ich schaue nur was für Möglichkeiten es gäbe um wieder Fuß zu fassen.Mehr nicht.
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