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Anspruch auf RPK-Maßnahme bei voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer

von ausgemustert17.04.2021 | 11:31
737 Ansichten
29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit über 10 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente, die anfangs immer befristet war und mir aufgrund verschlossenen Arbeitsmarkt gewährt wurde. Ich galt als 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig. Meine Diagnose lautet paranoide Schizophrenie. Als letztes war ich im Eingangsverfahren in einer WfbM beschäftigt. Diese Maßnahme habe ich abgebrochen. Nun wurde mir auf Antrag der Verlängerung der vollen "Arbeitsmarktrente", eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt! Ich bin 37 Jahre alt und habe mich noch nicht aufgegeben!!!! Mir geht es in dieser perspektivlosen Lage von Tag zu Tag schlechter, sodass ich mich demnächst wieder stationär behandeln lassen muss. Nun stellt sich mir die Frage, wie es in Zukunft weitergehen soll. Ich habe bereits zwei RPK-Maßnahmen, eine Eignungsabklärung, psychosomatische Reha hinter mir. Mein Zustand hat sich dadurch immer verbessert aber habe das Ziel einer beruflichen Wiedereingliederung nicht geschafft. Habe ich bei der DRV Baden-Württemberg, in meiner Lager als Dauerrentner, einen Anspruch auf eine RPK-Maßnahme oder ist die Krankenkasse zuständig? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Leserinnen und Leser,

wir dulden keine politischen Diskussionen und Anfeindungen. Deswegen habe ich einige Beiträge gelöscht.

Viele Grüße

Ihr Admin

28 Antworten

Schadeam 17.04.2021 | 12:07
Stellen Sie einen Antrag und es wird geprüft werden.....
Schadeam 17.04.2021 | 13:11
....wenn die Möglichkeit gesehen wird dass eine Maßnahme die Rente beenden könnte.....aber was nutzt Ihnen ein theoretisches Ja oder Nein?
ausgemustertam 17.04.2021 | 12:39
Vielen Dank für Ihre Antwort Schade! Ich befinde mich derzeit nicht in ärztlicher Behandlung und muss erstmal abwarten was in der Klinik attestiert werden kann bevor ich einen Antrag stelle
ausgemustertam 17.04.2021 | 13:40
Na eine Abschätzung der Mühe und Dauer eines solchen Verfahrens der Rentenversicherung. Vielleicht hat jemand Erfahrung gesammelt in einem ähnlichen Fall?
ausgemustertam 17.04.2021 | 12:49
Es geht ja prinzipiell um die Frage ob ein Anspruch bei der Rentenversicherung geltend gemacht werden kann mit einer unbefristeten EMR
Schadeam 17.04.2021 | 14:26
Wenn Sie schon 2 solcher Maßnahmen durchlaufen haben wissen Sie doch was da geprüft wurde und wie das abläuft? Was nützen Ihnen da noch die Erfahrungen anderer?
Vershizzlmanizzlam 17.04.2021 | 14:39
Das kommt a) darauf an wie viel die DRV gerade zu tun hat mit Anträgen) ob die Rente damit abgewendet werden kann und c) ob Sie Anspruch darauf haben
Falsche Hoffnungam 17.04.2021 | 15:29
Hier im Forum werden Sie immer wieder Beiträge finden, die gerne Erfahrungswerte anderer hätten und letztendlich kommt man immer wieder zum Ergebnis, dass Erfahrungswerte anderer nicht helfen, da jeder Fall individuell ist und entsprechend individuell behandelt wird.
ausgemustertam 17.04.2021 | 15:48
Ich warte trotzdem auf die Expertenantwort. Die Rookie Antworten sind mir zu plump
Falsche Hoffnungam 17.04.2021 | 16:23
Das ist ja Ihr gutes Recht. Dann wird Ihnen der Experte eben am Montag sagen, dass es für derartige Fragen in einem Forum keine adäquaten Antworten gibt. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
ausgemustertam 17.04.2021 | 18:37
Genau. Abwarten und Tee trinken
KSCam 17.04.2021 | 22:01
Einem 37 Jährigen, der seit mehr als 10 Jahren Rente bekommt (jetzt auf Dauer) und der schon 2 mal RPK Maßnahmen durchlaufen hat und auch die WfbM nicht geklappt hat, wird auch der Experte am Montag nichts anderes sagen als: Besprechen Sie das mit Ihren Ärzten und Therapeuten und stellen im Zweifel "halt den 3. RPK Antrag". Zur Erfolgsaussicht werden Sie nichts hören. Gute Nacht
ausgemustertam 18.04.2021 | 11:02
Die erste RPK-MAßNAHME fand im Jahr 2009 statt. Damals beendete ich sie nach dem medizinischen Teil. Folge war ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Welche ja dann auch genehmigt wurde aufgrund der Arbeitsmarktlage (3 bis unter 6 Stunden belastbar). Den nächsten Antrag auf LTA stellte ich im Jahr 2013. Zuerst war ich in einer psychosomatischen Reha 4 Wochen, die dann eine Empfehlung für eine 6- wöchige Eignungsabklärung attestierte. Dort wurde dann festgestellt, dass ich für eine Umschulung nicht fähig wäre. Ich solle nochmal eine RPK-MASSNAHME machen. Mit meinem Reha- Berater besprach ich dann im Anschluss an die Maßnahme einen Kurs zur beruflichen Wiedereingliederung im bfz zu machen. Ich bewarb mich auf Ausbildungsstellen und ging zu Vorstellungsgesprächen, jedoch stellte mich niemand ein. Die Maßnahme endete im Jahr 2017. 2019 war ich dann kurzzeitig in einer WfbM beschäftigt, wo ich mich aber gar nicht wohlfühlte und abbrach. 2020 begann ich eine Ausbildung(Pflegefachmann), die ich mir selbst suchte. Aufgrund der wiederaufflammenden Symptomatik unter Stress musste ich auch diese abbrechen
ausgemustertam 18.04.2021 | 13:30
Natürlich glaub ich das. Besser als sich aufzugeben.....
O. lafam 18.04.2021 | 16:18
Entscheidend ist aber, ob Ihr Rententräger das auch glaubt und da habe ich bei Ihrer zurückliegenden Geschichte so meine Zweifel.
ausgemustertam 18.04.2021 | 17:20
Minijobs habe ich auch schon durch. Leider gibt es in meiner Region nicht viele und wenn was passendes dann vielleicht Regale auffüllen bei nem Regalservice. Da ist mit "aufsteigen" nicht viel. In meinem erlernten Beruf gibt es keine Teilzeitstellen geschweige denn Minijobs!!! Da mein Gesundheitszustand sich gerade verschlechtert lass ich mich erstmal behandeln und werde dann mit den Fachleuten beraten wie es weitergeht! Vom Fach scheinen die bisherigen Antwortgeber ja nicht zu sein
Vershizzlmanizzlam 18.04.2021 | 18:07
Überlassen Sie doch einfach die Antwort jemandem, der für das Forum verantwortlich ist, anstatt hier anderen Leuten, die es sowieso schon nicht leicht haben in ihrem Leben, noch mit Drohgebärden entgegen zu treten. Sie kennen die richtige Geschichte der Fragesteller doch gar nicht und urteilen über sie
Baueram 18.04.2021 | 18:56
Man kann aus allem Schlechten auch was Gutes machen. Das ist Einstellungssache
Jockelam 18.04.2021 | 22:59
Wir leben in einer Solidargemeinschaft zusammen hier in Deutschland. Nach dem/r Fragesteller/in zu urteilen hat er/sie eine schwerwiegende, anerkannte Erkrankung, die ihm/ihr auf seinem/ihrem Weg in einer industrialisierten Gesellschaft wohl im Wege steht um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Er/Sie wird, wie auch hier im Forum, von der Gesellschaft stigmatisiert. Das es mit dem Lebenslauf und der Erkrankung schwierig ist eine geeignete Stelle zu finden, scheinen viele hier zu vergessen. Der oder die Fragestellerin bekommt ja nicht umsonst eine Rente weil der Arbeitsmarkt für sie/ ihn als verschlossen gilt. Da hat sich die Rentenversicherung schon etwas dabei gedacht bei der Bewilligung. Ich interpretiere seine Frage nur als Wunsch für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Arbeitsleben und darauf hat er/sie doch einen Anspruch in dem Alter. Nur in dem Seilen hängen tut doch keiner Psyche gut
-am 19.04.2021 | 09:41
Hallo ausgemustert, da für die Kostenübernahme von RPK-Maßnahmen die versicherungsrechtlichen und die persönlichen Voraussetzungen nach §§ 10 & 11 SGB VI als eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorliegen müssen, sollte eine Kostenübernahme aufgrund Ihres Rentenbezuges wegen voller Erwerbsminderng auf Dauer eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger ausscheiden und die Krankenkasse für die Leistung zuständig sein. Bei Bezug einer Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung sind die persönlichen Voraussetzungen in der Regel nicht mehr erfüllt. Es wird daherempfohlen, direkt bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherun
Fazitam 19.04.2021 | 10:25
Zitat von - anzeigenausblenden
Hallo, ich beziehe seit über 10 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente, die anfangs immer befristet war und mir aufgrund verschlossenen Arbeitsmarkt gewährt wurde. Ich galt als 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig. Meine Diagnose lautet paranoide Schizophrenie. Als letztes war ich im Eingangsverfahren in einer WfbM beschäftigt. Diese Maßnahme habe ich abgebrochen. Nun wurde mir auf Antrag der Verlängerung der vollen "Arbeitsmarktrente", eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt! Ich bin 37 Jahre alt und habe mich noch nicht aufgegeben!!!! Mir geht es in dieser perspektivlosen Lage von Tag zu Tag schlechter, sodass ich mich demnächst wieder stationär behandeln lassen muss. Nun stellt sich mir die Frage, wie es in Zukunft weitergehen soll. Ich habe bereits zwei RPK-Maßnahmen, eine Eignungsabklärung, psychosomatische Reha hinter mir. Mein Zustand hat sich dadurch immer verbessert aber habe das Ziel einer beruflichen Wiedereingliederung nicht geschafft. Habe ich bei der DRV Baden-Württemberg, in meiner Lager als Dauerrentner, einen Anspruch auf eine RPK-Maßnahme oder ist die Krankenkasse zuständig? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. MfG
Hallo ausgemustert, da für die Kostenübernahme von RPK-Maßnahmen die versicherungsrechtlichen und die persönlichen Voraussetzungen nach §§ 10 & 11 SGB VI als eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorliegen müssen, sollte eine Kostenübernahme aufgrund Ihres Rentenbezuges wegen voller Erwerbsminderng auf Dauer eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger ausscheiden und die Krankenkasse für die Leistung zuständig sein. Bei Bezug einer Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung sind die persönlichen Voraussetzungen in der Regel nicht mehr erfüllt. Es wird daherempfohlen, direkt bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherun
Stellen Sie einen Antrag und warten das Ergebnis ab. Mehr war von vornherein als Antwort nicht zu erwarten.
ausgemustertam 20.04.2021 | 08:41
Zitat von Fazit anzeigenausblenden
Fazit schrieb

Hallo,

ich beziehe seit über 10 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente, die anfangs immer befristet war und mir aufgrund verschlossenen Arbeitsmarkt gewährt wurde. Ich galt als 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig. Meine Diagnose lautet paranoide Schizophrenie. Als letztes war ich im Eingangsverfahren in einer WfbM beschäftigt. Diese Maßnahme habe ich abgebrochen. Nun wurde mir auf Antrag der Verlängerung der vollen "Arbeitsmarktrente", eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt! Ich bin 37 Jahre alt und habe mich noch nicht aufgegeben!!!!

Mir geht es in dieser perspektivlosen Lage von Tag zu Tag schlechter, sodass ich mich demnächst wieder stationär behandeln lassen muss.

Nun stellt sich mir die Frage, wie es in Zukunft weitergehen soll.

Ich habe bereits zwei RPK-Maßnahmen, eine Eignungsabklärung, psychosomatische Reha hinter mir. Mein Zustand hat sich dadurch immer verbessert aber habe das Ziel einer beruflichen Wiedereingliederung nicht geschafft.

Habe ich bei der DRV Baden-Württemberg, in meiner Lager als Dauerrentner, einen Anspruch auf eine RPK-Maßnahme oder ist die Krankenkasse zuständig?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

MfG[/quote]

Hallo ausgemustert,

da für die Kostenübernahme von RPK-Maßnahmen die versicherungsrechtlichen und die persönlichen Voraussetzungen nach §§ 10 & 11 SGB VI als eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorliegen müssen, sollte eine Kostenübernahme aufgrund Ihres Rentenbezuges wegen voller Erwerbsminderng auf Dauer eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger ausscheiden und die Krankenkasse für die Leistung zuständig sein. Bei Bezug einer Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung sind die persönlichen Voraussetzungen in der Regel nicht mehr erfüllt.

Es wird daherempfohlen, direkt bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherun[/quote]

Stellen Sie einen Antrag und warten das Ergebnis ab. Mehr war von vornherein als Antwort nicht zu erwarten.

Hallo ausgemustert, da für die Kostenübernahme von RPK-Maßnahmen die versicherungsrechtlichen und die persönlichen Voraussetzungen nach §§ 10 & 11 SGB VI als eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorliegen müssen, sollte eine Kostenübernahme aufgrund Ihres Rentenbezuges wegen voller Erwerbsminderng auf Dauer eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger ausscheiden und die Krankenkasse für die Leistung zuständig sein. Bei Bezug einer Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung sind die persönlichen Voraussetzungen in der Regel nicht mehr erfüllt. Es wird daherempfohlen, direkt bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherun
Stellen Sie einen Antrag und warten das Ergebnis ab. Mehr war von vornherein als Antwort nicht zu erwarten.
Vielen Dank ans Expertenteam für die Beantwortung der Kernfrage. Fazit Sie kennen doch gar nicht den Ablauf einer Beantragung einer RPK-MASSNAHME also halten Sie sich doch einfach aus diesem Thema raus. MfG
Ach jaam 20.04.2021 | 10:16
Zitat von ausgemustert anzeigenausblenden
Hallo, ich beziehe seit über 10 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente, die anfangs immer befristet war und mir aufgrund verschlossenen Arbeitsmarkt gewährt wurde. Ich galt als 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig. Meine Diagnose lautet paranoide Schizophrenie. Als letztes war ich im Eingangsverfahren in einer WfbM beschäftigt. Diese Maßnahme habe ich abgebrochen. Nun wurde mir auf Antrag der Verlängerung der vollen "Arbeitsmarktrente", eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt! Ich bin 37 Jahre alt und habe mich noch nicht aufgegeben!!!! Mir geht es in dieser perspektivlosen Lage von Tag zu Tag schlechter, sodass ich mich demnächst wieder stationär behandeln lassen muss. Nun stellt sich mir die Frage, wie es in Zukunft weitergehen soll. Ich habe bereits zwei RPK-Maßnahmen, eine Eignungsabklärung, psychosomatische Reha hinter mir. Mein Zustand hat sich dadurch immer verbessert aber habe das Ziel einer beruflichen Wiedereingliederung nicht geschafft. Habe ich bei der DRV Baden-Württemberg, in meiner Lager als Dauerrentner, einen Anspruch auf eine RPK-Maßnahme oder ist die Krankenkasse zuständig? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. MfG
Hallo ausgemustert, da für die Kostenübernahme von RPK-Maßnahmen die versicherungsrechtlichen und die persönlichen Voraussetzungen nach §§ 10 & 11 SGB VI als eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorliegen müssen, sollte eine Kostenübernahme aufgrund Ihres Rentenbezuges wegen voller Erwerbsminderng auf Dauer eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger ausscheiden und die Krankenkasse für die Leistung zuständig sein. Bei Bezug einer Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung sind die persönlichen Voraussetzungen in der Regel nicht mehr erfüllt. Es wird daherempfohlen, direkt bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherun
Stellen Sie einen Antrag und warten das Ergebnis ab. Mehr war von vornherein als Antwort nicht zu erwarten.
Vielen Dank ans Expertenteam für die Beantwortung der Kernfrage. Fazit Sie kennen doch gar nicht den Ablauf einer Beantragung einer RPK-MASSNAHME also halten Sie sich doch einfach aus diesem Thema raus. MfG
Sie dagegen scheinbar ja bestens. Die wievielte RPK wollen Sie jetzt ohne Erfolg versuchen?
ausgemustertam 20.04.2021 | 11:30
Ich schaue nur was für Möglichkeiten es gäbe um wieder Fuß zu fassen.Mehr nicht.
Ach jaam 20.04.2021 | 13:14
Dann sollten Sie sich vor Augen führen, dass Ihnen das schon in der Vergangenheit nicht gelungen ist. Dafür muss sich also grundlegend etwas ändern, sollte es in der Zukunft anders laufen. Hoffnung alleine reicht da nicht aus.
ausgemustertam 20.04.2021 | 14:11
Von 0 auf 100 ist in meinem Fall ganz schwierig. Das weiß ich auch. Deswegen die Überlegung mit Rehabilitation und sich langsam Rantasten. Naja mal schauen was die Ärzte und anderen Fachleute dazu sagen können. Vielleicht fällt denen eine Möglichkeit dazu ein.
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