Hallo Bernado,
in Europa ist es so, dass Rentenjahre in verschiedenen Ländern addiert werden, wenn es um die Frage zur Erfüllung bestimmter Mindestrentenzeiten geht.
Also für die 15 Jahre Mindestzeit für einen Rentenanspruch sollten europäische Rentenzeiten, auch die deutschen, zusammengerechnet wedren.
Falls dadurch in Spanien ein Rentenanspruch besteht zahlt der spanische Träger natürlich nur für die dort versicherten 4,5 Jahre