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Experten-Antwort

Anspruch auf spanische Rente

von Bernado13.10.2013 | 20:55
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Hallo, ich bin Deutscher und beziehe seit 04.2012 deutsche Altersrente (mit 63. J. und mit Abschlag). Von 04.2007 bis 12.2011 habe ich in Spanien als Freiberufler in die span. Seguridad Social eingezahlt. Werden diese spanischen 4 !/2 Rentenbeitragsjahre mit meinen deutschen Rentenanwartschaften zu den in Spanien erforderlichen 15 Mindestbeitragszeiten addiert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernado,

in Europa ist es so, dass Rentenjahre in verschiedenen Ländern addiert werden, wenn es um die Frage zur Erfüllung bestimmter Mindestrentenzeiten geht.

Also für die 15 Jahre Mindestzeit für einen Rentenanspruch sollten europäische Rentenzeiten, auch die deutschen, zusammengerechnet wedren.

Falls dadurch in Spanien ein Rentenanspruch besteht zahlt der spanische Träger natürlich nur für die dort versicherten 4,5 Jahre

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