hallo!
bin 40 jahre,habe 1995-1988 in der damaligen ddr erfolgreich eine ausbildung zum "kundendienstfacharbeiter"abgeschlossen und mich 1997 von der IHK Rostock zum "barkeeper" fortgebildet.
nun bin ich seit sommer 2007 arbeitsunfähig und seit januar 2009 nehme ich an einer rpk-maßnahme teil.
da ich weder in meinem ausbildungsberuf als "kundendienstfacharbeiter", den es leider durch die grenzöffnung nicht mehr gibt, noch in meiner letzten bezugstätigkeit als "barchef" aus gesundheitlichen gründen (körperlich UND seelisch) nicht mehr arbeiten kann und auch nicht mehr arbeiten darf, würd ich gern folgendes in erfahrung bringen:
HABE ICH BEI DER BFA RECHTLICH EINEN ANSPRUCH AUF EINE UMSCHULUNG MIT IHK-ABSCHLUSSPRÜFUNG IN EINEM DER 28 BERUFS -FÖRDERUNGSWERKE ???????
auch wenn es meinen erlernten beruf nicht mehr gibt und der "barkeeper" NUR eine fortbildung war?
p.s.: meine bezugsbetreuerin würde mich als "ausreichend belastbar" für eine umschulung einstufen und diese auch befürworten, da die ausübung als barkeeper aus ihrer sicht absolut nicht mehr in frage kommt.
bin für jedes feedback sehr dankbar ;-)