Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anspruch auf Urlaubsentgelt

von Maria Bong29.11.2015 | 19:50
1519 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe seit 2010 volle Erwerbsminderungsrente und habe 50% Schwerbehinderung. Mein Arbeitsverhältnis ruht seit 2010. Nun gehe ich am 01.06.2016 in Rente wegen Schwerbehinderung mit 10,8% Abzug. Steht mir dann Urlaubsentgelt von meinem Arbeitgeber zu. Muß ich dies beantragen bei diesem.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Bong,

Ob Ihnen eine Urlaubsabgeltung Ihres Arbeitgeber zusteht, müssen Sie konkret bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Die Rahmenbedingungen für eine Urlaubsabgeltung sind im Bundesurlaubsgesetz, dem zutreffenden Tarifvertrag oder aber auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Grundsätzlich gilt aber, dass Sie diese auch tatsächlich beantragen müssen. Wenden Sie sich also an Ihren Arbeitgeber, dort wird man Ihnen genaue Auskünfte geben können.

Inwieweit eine Urlaubsabgeltung dann evtl. als Hinzuverdienst bei der Rente angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Hierzu kann Ihnen nur Ihr zuständiger Regionalträger konkrete Auskünfte geben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Bong,

Ob Ihnen eine Urlaubsabgeltung Ihres Arbeitgeber zusteht, müssen Sie konkret bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Die Rahmenbedingungen für eine Urlaubsabgeltung sind im Bundesurlaubsgesetz, dem zutreffenden Tarifvertrag oder aber auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Grundsätzlich gilt aber, dass Sie diese auch tatsächlich beantragen müssen. Wenden Sie sich also an Ihren Arbeitgeber, dort wird man Ihnen genaue Auskünfte geben können.

Inwieweit eine Urlaubsabgeltung dann evtl. als Hinzuverdienst bei der Rente angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Hierzu kann Ihnen nur Ihr zuständiger Regionalträger konkrete Auskünfte geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

bubbeleam 30.11.2015 | 01:45
Ja. Die letzten 2 Jahre werden als Grundlage genommen.Sprich 2015 und das Jahr 2016, allerdings nur der gesetzliche Urlaubsanspruch, nicht der tarifliche. Sollten Sie im öffentlichen Dienst länger als 25 Jahre beschäftigt gewesen sein, freuen sie sich dann zusätzlich noch auf ein 13. Gehalt. Das Arbeitsverhältniss endet dann und für einen Monat gibt es dann keine Rentenzahlung, da die Hinzuverdienstgrenze überschritten wurde. Bei mir waren es insgesamt 9000.- Euro netto. Das mal zur Orientierung. Alles gute.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026