Hallo Frau Bong,
Ob Ihnen eine Urlaubsabgeltung Ihres Arbeitgeber zusteht, müssen Sie konkret bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Die Rahmenbedingungen für eine Urlaubsabgeltung sind im Bundesurlaubsgesetz, dem zutreffenden Tarifvertrag oder aber auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Grundsätzlich gilt aber, dass Sie diese auch tatsächlich beantragen müssen. Wenden Sie sich also an Ihren Arbeitgeber, dort wird man Ihnen genaue Auskünfte geben können.
Inwieweit eine Urlaubsabgeltung dann evtl. als Hinzuverdienst bei der Rente angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Hierzu kann Ihnen nur Ihr zuständiger Regionalträger konkrete Auskünfte geben.