Hallo,
wenn ein Elternpaar unverheiratet ist, haben dann die gemeinsamen Kinder Anspruch auf Waisenrente von beiden Elternteilen oder nur von der Mutter? Gibt es Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Gewährung einer Waisenrente siehe § 48 SGB VI
Leibliche Kinder haben grundsätzlich immer (bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen) Anspruch auf eine Waisenrente, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.
Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente besteht dagegen nur, wenn zum Zeitpunkt des Todes eine gültige Ehe bestanden hat.
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Waisenrente sind in § 48 SGB 6 geregelt. Die Rente wird aus der Versicherung des Elternteils gezahlt, der verstorben ist, egal ob Vater oder Mutter. Die Eltern müssen auch nicht miteinander verheiratet gewesen sein. Anspruch auf diese Rente haben die Kinder des verstorbenen Elternteils. Das sind die leibliche Kinder und Adoptivkinder, aber ggf. auch Stief-oder Pflegekinder, Enkel und Geschwister. Der verstorbene Elternteil muss die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren erfüllt haben.