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Experten-Antwort

Anspruch auf Weitergewährung volle EM-Rente bei Aufenthalt/Umzug in ein anderes Land

von A.H.14.10.2010 | 22:32
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Hallo, ich möchte wissen, ob der Anspruch auf volle, jedoch befristete EM-Rente weiterbesteht, wenn man in ein anderes Land zieht? Außerdem habe ich noch zwei Fragen. 1. Ab wann kann man in Ruhestand/Rente gehen, wenn man Schwerbehindert ist? Geburtsjahr 1957/35 Pflichtjahre erfüllt in 3/2014 2. Spielt der GdB in irgendeiner Art und Weise eine Rolle bei oder für eine Entscheidung einer EM-Rente? freundliche Grüße A.H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Klemens“ wird zugestimmt.

Für Sie ergibt sich daher als frühestmöglicher Rentenbeginn der Monat nach Erreichen eines Alters von 60 Jahren und 11 Monaten. Allerdings haben Sie dann 10,8 Prozent Abschlag. Erst mit 63 jahren und 11 Monaten könnten Sie abschlagsfrei in Rente gehen. Schwerbehinderung bedeutet 50 Prozent oder mehr. Eine Gleichstellung z.B. bei einem GdB von 30 Prozent genügt nicht.

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5 Antworten

Klemensam 15.10.2010 | 07:23
Einen EM- Verlängerungsantrag können Sie natürlich auch aus dem Ausland stellen. Rentner, die im Ausland leben möchten, sollten sich allerdings vor der Entscheidung über einen Umzug beim Rentenversicherer erkundigen, ob sich hierdurch Änderungen bei der Rente ergeben. Während bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland – z. B. für eine Urlaubsreise - die Rente ohne Einschränkungen weitergezahlt wird, kann unter Umständen der Rentenanspruch entfallen oder die Höhe der Rente verringert werden, wenn durch einen Umzug ins Ausland der gewöhnliche Aufenthaltsort verlegt wird. zu 1 : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_8AB581DB744C3348B6… zu 2 : Nein. Eine Schwerbehinderung hat keinerlei Einfluß auf die Entscheidung zu einer EM-Rente. Jemand kann 100 % schwerbehindert sein aber voll erwerbsfähig ! Allerdings können die ärztlichen Unterlagen welche im Schwerbehindertenverfahren vorgelegt/erstellt wurden , natürlich auch in einem EM-Verfahren Verwenduing finden . Ob und wie diese allerdings in die Entscheidung zu einer EM-Rente einfliessen und damit berücksichtigt werden, entscheidet alleine die RV. Eine Schwerbehinderung ist aber für den früheren Beginn einer Alltersrente von entscheidender Bedeutung.
A.H.am 15.10.2010 | 15:46
Hallo, danke an Klemens! An den Experten, danke auch Ihnen für die Antwort. Leider ist diese anders ausgefallen, als mein Partner es mir erzählt hatte, nachdem er bei der Rentenberatung war. Dort wurde ihm gesagt, er könne sofort-jedoch mit Einbußen- in Ruhestand gehen, sobald die 35 Pflichtjahre erfüllt wären. Er ist 1957 geboren, die Pflichtjahre sind in 42 Monaten erfüllt. Ich bitte deshalb noch einmal um eine Antwort, damit wir keine Mißverständnisse haben. herzliche Grüße A.H.
Klemensam 15.10.2010 | 20:32
Jahrgang 1957 - also heute 53 Jahre alt. In 42 Monaten die 35 Jahre Wartezeit voll und dann 56/57 Jahre alt. Mit nur 56/57 Jahren kann aber nun wirklich niemand in Rente gehen. Der Witz ist gut ! Ich denke auch nicht, das man ihrem Partner bei der Beratung so einen Quatsch erzählt hat. Hier handelt es sich sicher um ein völliges Mißverständnis . Sonst könnte ja jeder der mit 15 Jahren angefangen hat zu arbeiten ( was früher ja üblich war ) dann mit 50 Jahren schon in Rente gehen..... Die Antwort des Experten ist also korrekt. Leider ist der Rentenbeginnrechner auf der Webseite der DRV momentan nicht " online " sondern in Wartung. Versuchen Sie es dort die Tage mal wieder und dann können Sie sich ihren individuellen Rentenbeginn dort selbst ausrechnen . http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de…
Vorarbeiteram 17.10.2010 | 22:34
Ich kenne Post Beamte die kerngesund mit 55 Jahren in Rente geschickt wurden. Sowas gibt es auch Und der Bauarbeiter, der heute 40 Jahre alt ist soll noch 27 Jahre arbeiten und dann mit 70 sterben. So sieht es heute aus.
W*lfgangam 18.10.2010 | 21:59
> Ich kenne Post Beamte die kerngesund mit 55 Jahren in Rente geschickt wurden. ...ja und - schauen Sie sich Jopie Heesters an - hören Sie da Gemecker ? Warum wollte/konnte der Bauarbeiter nur Bauarbeiter sein und kein Postbeamter, oder gar Vorstandsackermann der DB - machts jetzt *Klick ?!! ...malochen und jeden Monat vom Richtfest taumelnd im Golf1 eingeschlafen - finden Sie nicht, dass das zum Futterneid schüren zu wenig ist ? Gruß w.
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