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Experten-Antwort

Anspruch auf Witwenrente - nach 9 Jahren?

von FamHaeb17.07.2014 | 11:04
1022 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Schwiegermutter ist seit 9 Jahren verstorben. Mein Schwiegervater hatte bisher keine Anspruch auf Witwenrente, da er neben seiner Rente noch voll gearbeitet hatte. Jetzt ist er schwer krank und hat nur noch seine Rente, die nicht gerade hoch ist. Ist es möglich, dass er nach 9 Jahren noch Witwenrente für seine Frau bekommt? Wie wird das beantragt? VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern keine erneute Heirat stattgefunden hat, sollte die Rente (erneut) beantragt werden. Falls sie schon beantragt wurde und lediglich als Folge der Einkommensanrechnung kein Zahlbetrag mehr zustande kam, wird die Einkommensanrechnung aktualisiert.

Bitte suchen Sie die nächstgelegene Beratungsstelle dazu auf.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Galgenhumoram 17.07.2014 | 11:26
Bitte setzen Sie sich zunächst auch formlos mit dem Rentenversicherungsträger der Verstorbenen in Verbindung. Teilen Sie mit, dass nun nur noch ein Rentenbezug vorliegt. Im Idealfall sollte es keine Probleme geben.
oder soam 17.07.2014 | 14:11
In seinem Rentenantrag hat er die VSNR der verstorbenen Frau angegeben (beziehen oder bezogen Sie Hinterbliebenenrente); damit wird der Rententräger eigentlich von sich aus tätig...?!
Hugoam 18.07.2014 | 05:59
Jede Rente, also auch die Witwenrente, muss beantragt werden. Ob Ihr Schwiegervater vor 9 Jahren einen Antrag gestellt hat und nur wegen zu hohen Einkommen keinen Anspruch hatte, kann im Forum nicht ermittelt werden. Wir empfehlen Ihren Schwiegervater einen Termin in einer Auskunfts-und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Mitarbeiter sind auch beim Ausfüllen der umfangreichen Formulare für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente gern behilflich. Sollte Ihr Schwiegervater aus gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit der individuellen Beratung und Antragstellung in einer ABS haben, kann er einen Familienangehörigen auch eine formlose Vollmacht ausstellen. Dann könnten Sie zum Beispiel den Sachverhalt in einer ABS abklären lassen. ( Datenschutz)
W*lfgangam 18.07.2014 | 21:09
Zitat von Hugo anzeigenausblenden
Hallo Hugo, zunächst mal schön, dass Sie hier am Forum als (wahrscheinlich) Mitarbeiter der DRV teilnehmen. Allerdings können nicht alle Fragenden mit Abkürzungen etwas anfangen, die intern bekannt sind und eben schnell mal und locker über den Äther fließen. Tipp: einmal Ausschreiben (Auskunfts- und Beratungstelle) mit Klammerzusatz (ABS), wie auch für andere gängige 'DRV-interne' Abkürzungen, und alle verstehen es/den weiteren Text, worauf Sie verweisen :-) Gruß w.
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