Hallo TrauernderSohn25,
da der Tod aufgrund eines Arbeitsunfalles eingetreten ist, kann sowohl von der Berufsgenossenschaft alsauch von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Witwenrente gezahlt werden. Hierbei erfolgt eine Anrechnung der BG-Rente auf die Rente der DRV. Sollte Ihre Mutter ein den Freibetrag übersteigendes Einkommen beziehen, erfolgt eine Anrechnung bei der Witwenrente aus der Unfallversicherung.