Ich bin 50 Jahre alt, lebe seit 11Jahren in Spanien und habe einen Antrag auf volle Erwerbsminderung (Incapacidad total y absoluta) gestellt. Von der spanischen Rentenversicherung beziehe ich bereits auf Basis eines provisorischen Rentenbescheids Leistungen. Fehlt noch der deutsche Teil. Da ich die letzten Jahre in Spanien gelebt und gearbeitet habe, erfülle ich die Voraussetzung, in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt zu haben, für eine deutsche Rente nicht. Allerdings habe ich in Spanien in den letzten 5 Jahren a. normal gearbeitet b. war ich arbeitslos und habe Arbeitslosengeld bezogen c war ich krankgeschrieben und habe Krankengeld erhalten. Ich denke, das in allen 3 Fällen Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Nur leider ergeben das noch keine 3Jahre. Ich war allerdings auch arbeitslos gemeldet, ohne Leistungen zu beziehen, da der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft war. Meine Frage. Kann diese Zeit auf die erforderlichen 3 Jahre Pflichtbeiträge angerechnet werden und somit einen Anspruch auf eine zwischenstaatliche Rente erwirken?
mfg Frank Rietz