Letztes Jahr vom 26.05.15 bis 30.06.15 wurde eine psychosomatische Reha für mich bewilligt und angetreten.In diesem Zeitraum erhielt ich Übergangsgeld. Dort wurde mir empfohlen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen, für meinen bisherigen Beruf wurde ein aufgehobenes Leistungsvermögen festgestellt, für den allgemeinen Arbeitsmarkt 6 std und mehr. Ich wurde arbeitsunfähig entlassen.
Am 14.07.2015 wurde ich ausgesteuert, und beziehe seither Alg 1.
Am 23.07.2015 stellte ich den Antrag auf LTA welcher abgelehnt wurde. Auch mein Widerspruch den ich mit Hilfe des Vdk einlegte wurde abgelehnt. Darauf folgte die Klageerhebung durch den Vdk.
Da ich auf Aufforderung der Agentur für Arbeit einen Antrag auf medizinische Reha stellen sollte, wurde mir im Eilverfahren eine weitere psychosomatische Reha vom 30.12.15 bis 03.02.15 bewilligt (erneut mit Bezug von Übergangsgeld) Auch hier wurden LTA empfohlen und ein aufgehobenes Leistungsvermögen für den bisher ausgeübten Beruf attestiert.
Als günstig wurde hier eine Umschulung auf eine gut strukturierte Bürotätigkeit in Tagschicht angegeben.
Gestern erhilt ich nun von der Rentenversicherung die Bewilligung von LTA dem Grunde nach. Der Bescheid erging aufgrund des Anerkenntnisses im sozialgerichtlichen Verfahren.
Nun ist mein anspruch auf Alg 1 über die dauer des ganzen verfahrens nahezu erschöpft und endet am 18.08.2016, also in drei Wochen.
In dem ganzen Bezugszeitraum konnte ich aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht vermittelt werden.
Steht mir nun seit der beendigung der med. reha Zwischenübergangsgeld rückwirkend zu?
Da ich aufgrund zusammenlebens mit meinem Freund kein Hartz 4 erhalten werde (dieser aber nicht willens ist für meinen Lebensunterhalt aufzukommen) würde ich ohne ein Zwischenübergangsgeld ab 18.08.16 weder geld zur bestreitung meines Lebensunterhaltes haben, noch krankenversichert sein.
Es gäbe dann für mich keine andere Möglichkeit als auf kosten meiner Gesundheit, und trotz aufgehobenen Leistungsvermögens an meinen nach wie vor ungekündigten Arbeitsplatz zurück zu kehren, oder mich von meinem Partner zu trennen. Beide Möglichkeiten würden mit Sicherheit nicht zur Stabilisierung meiner psychischen Erkrankung beitragen.
Ich habe nun formlos zwischenübergangsgeld rückwirkend beantragt.
Habe ich aussichten das über den Antrag innerhalb von drei Wochen entschieden wird?
Über eine Antwort von einem Experten wäre ich sehr dankbar, da ich durch diese ganze Situation schon etwas panisch bin.