Ob ein Anspruch für den geschiedenen Ehepartner aus einer Direktversicherung des Verstorbenen bestehen könnte, kann von uns leider nicht beantwortet werden. Anfragen diesbezüglich bitten wir an das Versicherungsunternehmen zu richten.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens bei Gericht werden normalerweise auch betriebliche Rentenansprüche aus der Ehezeit mit einbezogen. In so weit müsste auch im Scheidungsurteil eine Aussage dazu getroffen worden sein. Nachdem das Gericht über die Art und Weise des Versorgungsausgleiches entscheidet, können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums der Deutschen Rentenversicherung leider keine konkreteren Angaben machen.