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Anspruch aus Direktversicherung bei Tod

von ks5321.08.2008 | 14:06
1476 Ansichten
4 Antworten

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Mein geschiedener Ehemannn ist verstorben. Er hatte zu Ehezeiten eine Direktversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen. Hierin ist eine Witwen- und Waisenrente inbegriffen. Lt, Versicherung ist witwenberechtigt der Ehepartner, mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war. Ist dies zutreffend, zumal die Beiträge komplett während unserer Ehezeit eingezahlt wurden.? Anspruch auf diese Rente müßte ich doch bei Eintritt in meine Rente (65. LJ) haben. Stichwort: Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich für die Betriebsrente des Ex-Mannes

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob ein Anspruch für den geschiedenen Ehepartner aus einer Direktversicherung des Verstorbenen bestehen könnte, kann von uns leider nicht beantwortet werden. Anfragen diesbezüglich bitten wir an das Versicherungsunternehmen zu richten.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens bei Gericht werden normalerweise auch betriebliche Rentenansprüche aus der Ehezeit mit einbezogen. In so weit müsste auch im Scheidungsurteil eine Aussage dazu getroffen worden sein. Nachdem das Gericht über die Art und Weise des Versorgungsausgleiches entscheidet, können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums der Deutschen Rentenversicherung leider keine konkreteren Angaben machen.

3 Antworten

Schadeam 21.08.2008 | 15:10
ja und welcher Forumsteilnehmer sollte dies beurteilen können? Niemand kennt die Satzungen und Regelungen dieses Versicherungsunternehmens? Stichwort Versorgungsausgleich: Sie müssen doch wissen, ob und was im Urteil zu diesem thema steht. Uber den VAG entscheidet das Gericht und nicht die Experten im Rentenforum.
Carloam 21.08.2008 | 18:03
Hallo, eine Direktversicherung ist keine Betriebsrente. Da Sie ja nicht die Witwe sind, steht Ihnen leider nichts zu. Carlo
Franckam 21.08.2008 | 18:12
Hallo ks53, um Ihre Frage genau beantworten zu können, benötigen Sie eine Kopie des Versicherungsscheines und evtl. nachträgliche Veränderungen des Bezugsrechtes der Witwenversorgung. Diese Unterlagen finden Sie beim Arbeitgeber des Verstorbenen, bei den Unterlagen des Verstorbenen oder beim Versicherer. Alles andere ist Spekulation und Kaffeesatzleserei. Gruß Frank J. Kontz
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